Walnussbäume dürfen im Herbst Früchte abwerfen

Urteil kurios

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Der jährliche Fruchtfall sei auf »eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen« und müsse hingenommen werden, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2018 (Az. 32 C 365/17 (72). Geklagt hatte eine Frau in Frankfurt am Main, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Sie wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

»Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen«, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert. dpa/nd

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