Stahlwerke müssen wohl EEG-Umlage nachzahlen
Luxemburg. Mehrere deutsche Firmen mit hohem Stromverbrauch müssen sich nach einem Gutachten für den EU-Gerichtshof wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostromumlage einstellen. Der Generalanwalt hält die Klage von vier Stahlwerken der Gruppe Georgsmarienhütte gegen die Nachforderungen für unzulässig. Ein Urteil dürfte in einigen Wochen fallen, dabei folgen die Richter oft dem Gutachten. Es geht um die Förderung erneuerbarer Energien, die auf alle Stromkunden umgelegt werden. Die Bundesregierung hatte 2012 Ausnahmen für Betriebe mit hohem Stromverbrauch gewährt. Die EU wertete einen Teil jedoch als unzulässige Beihilfe. Die Bundesregierung forderte deshalb Geld zurück, die Unternehmen klagten dagegen. Der Generalanwalt hält die Beihilfen ebenfalls für nicht rechtens. Die Firmen seien zulasten der Verbraucher begünstigt worden. dpa/nd
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