Verbände klagen wegen Ungleichbehandlung bei Rente mit 63
Berlin. Zwei große Sozialverbände haben bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren verfassungsrechtliche Bedenken und klagen deshalb in Karlsruhe. Der Sozialverband SoVD und der Sozialverband VdK Deutschland kündigten am Dienstag in Berlin zwei gemeinsame Verfassungsbeschwerden an. Sie wenden sich gegen zwei Urteile des Bundessozialgerichtes. Das höchste Sozialgericht hatte keine Einwände dagegen, dass für den Rentenanspruch Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur ausnahmsweise bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe berücksichtigt werden. »Es ist völlig unverständlich, dass ein Arbeitsplatzverlust nur bei Insolvenz und Geschäftsaufgabe zur abschlagsfreien Rente führen kann. Wir sehen in dieser willkürlichen Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz«, erklärte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. SoVD-Präsident Adolf Bauer sagte: »Über sein eigentliches Ziel, Sozialmissbrauch vorzubeugen, ist der Gesetzgeber hinausgeschossen.« Agenturen/nd
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