Fehlende Mordmerkmale

Stefan Otto begrüßt die Raserurteile des Bundesgerichtshofs

Es gibt Momente, da genügt eine kleine Unachtsamkeit bereits, um ein Unglück zu verursachen. Ein Baggerfahrer etwa, der eine Gasleitung beschädigt, oder ein Lokführer, der ein Signal überfährt. Auch auf Raser trifft dies zu - obwohl bei ihnen noch etwas Weiteres hinzukommt: Nämlich die unglaubliche Fahrlässigkeit, mit der sie handeln und das Unglück damit quasi heraufbeschwören, sowie ein maßloser Egoismus. Schließlich gefährden sie sich nicht nur selbst. In allen drei Fällen, die der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag verhandelte, wurden Unbeteiligte getötet.

Gemordet haben die Fahrer aber nicht, entschieden die Richter. Sie unterstreichen mit den Urteilen, dass es ihnen um die nüchterne Bewertung der Fälle geht, nicht um Emotionen. Mag sein, dass ein hartes Urteil den Hinterbliebenen helfen mag, weil sie dadurch eher zur Ruhe kommen können. Doch weiteren Nutzen hätte dies nicht.

Denn auch Höchststrafen werden das Phänomen der Raser nicht unterbinden. Auf eine abschreckende Wirkung zu hoffen, wäre naiv. Wohl keinem Raser ist sein riskantes Handeln im vollen Umfang bewusst. Ihnen geht es um den Spaß und den Nervenkitzel, sie glauben daran, dass nichts passiert. Insofern wäre es populistisch und falsch, ihnen eine Tötungsabsicht zu unterstellen.

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