Geschäftsbedingung nachteilig

Urteil gegen Partnervermittlung

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Der »Freizeitclub Julie« ließ sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss bestätigen, dass Verbraucher schon eine bestimmte Anzahl von Partnervorschlägen erhalten haben. Solche Regelungen sind unwirksam, da sie die Partnersuchenden unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) klagte deshalb und gewann. Julie darf die Regelung nun nicht mehr verwenden.

Als sich eine Frau aus Biesenthal an die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wandte, erkannten die Berater in deren Vertrag mit der JFC-Julie GmbH Freizeitclub aus Kabelsketal in Sachsen-Anhalt sofort, dass sich darin eine unzulässige Regelung befand. Die Frau sollte mit Vertragsunterzeichnung anerkannt haben, eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen zur Vermittlung von Kontakten bereits erhalten zu haben. Damit wollte sich die Firma bestätigen lassen, dass sie diese konkrete Vertragspflicht bereits erfüllt habe.

»Solche Tatsachenbestätigungsklauseln sind unwirksam, da das Gegenteil im Nachhinein nur schwer zu beweisen ist und Verbraucher irrtümlich denken, dass sie für eine Vertragsleistung zahlen müssen, die sie womöglich noch gar nicht erhalten haben«, so die Sabine Fischer-Volk von der VZB.

Die VZB hatte JFC bereits im November 2016 abgemahnt und vergeblich aufgefordert, die Verwendung dieser Regelung zu unterlassen. Da die Firma keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, klagten die Verbraucherschützer vorm Landgericht Halle. Mit Urteil vom 19. Januar 2018 (Az. 6 O 192/17) untersagte das Gericht der Firma, mit einer solchen Regelung ihre Vertragspartner zu benachteiligen.

Generell ist Kontaktsuchenden dringend zu raten, die zumeist sehr teuren Verträge mit Partnervermittlungen erst einmal gründlich zu prüfen und das Honorar keinesfalls sofort zu bezahlen. Haben nämlich Partnersuchende bis zur Vertragsbeendigung keine oder unpassende Vorschläge erhalten, fällt keine Vergütung an. VZB/nd

Tipps für die Partnersuche mit Dienstleistern unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/23050.

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