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  • Rechte Anschläge in Neukölln

Bezirksverordnete: Angriffe als Terror einstufen

BVV verabschiedete Entschließung »Gegen rechten Terror in Neukölln« und moniert mangelnde Aufklärung von Brandstiftungen durch die Polizei

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Nach einer Reihe von Brandanschlägen in Berlin-Neukölln hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Polizei aufgefordert, auf eine Einstufung der Taten als Terror hinzuwirken. »Es liegt nahe, dass der mangelnde Erfolg von Polizei und Justiz, Täter festzustellen und vor Gericht zu bringen, von den Brandstiftern offenbar als Ermutigung zur Fortsetzung ihrer Taten verstanden wird«, erklärte die BVV jetzt zu der am Mittwoch verabschiedeten Entschließung »Gegen rechten Terror in Neukölln«. Die künftige Leitung der Polizei solle sich bei der Staatsanwaltschaft für die Terror-Einstufung einsetzen.

In den vergangenen Jahren verübten unbekannte Täter in Neukölln immer wieder Brandanschläge auf Büros von Politikern und Häuser von Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus positioniert hatten – zuletzt Anfang Februar. Dabei wurde der Besitzer der Buchhandlung »Leporello« bereits zum dritten Mal Ziel mutmaßlich rechter Anschläge. Auch das Auto des Neuköllner LINKEN-Vorstandsmitglieds Ferat Kocak ging in Flammen auf.

In der BVV-Entschließung heißt es nun, es gebe wenig Zweifel, dass die Täter aus dem rechten Spektrum kämen. Betroffene und Bevölkerung erwarteten »nunmehr endlich Erfolge« bei der Aufklärung. Der von der LINKEN eingebrachte und von SPD und Grünen unterstützte Antrag wurde bereits am 28. Februar angenommen. »Ich freue mich sehr, dass die BVV dem Entschließungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Die Polizei muss endlich Ermittlungserfolge liefern, Terror darf nicht ungestraft bleiben«, erklärte dazu der Grünen-Fraktionsvorsitzende Bernd Szczepanski.

Seit gut einem Jahr arbeitet eine eigene Ermittlungsgruppe an den Fällen. Sie und abschließend die Staatsanwaltschaft Berlin übernehme die »rechtliche Würdigung«, teilte ein Polizeisprecher auf Anfrage mit. Es werde auch weiterhin geprüft, ob die Voraussetzungen für den Tatbestand der Bildung einer kriminellen beziehungsweise terroristischen Vereinigung vorliegen. Dabei würden die »strengen Maßstäbe« der Rechtsprechung beachtet, insbesondere des Bundesgerichtshofs, hieß es weiter. Die Ermittlungsgruppe bearbeitet die Taten gegen Autos als Brandstiftung beziehungsweise schwere Brandstiftung. dpa/nd

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