»Reichsbürger« entwaffnen
Innenminister im Norden: Diesem Personenkreis fehlt die Zuverlässigkeit
»Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten«, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) auf einer Konferenz, zu der er in Schwerin mit seinen Amtskollegen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen zusammengekommen war. Zum Personenkreis, der aufgrund extremer Ansichten weder Gewehre noch Pistolen oder Revolver besitzen darf, zählt der Unionspolitiker auch die »Reichsbürger«. Jene Gruppierung, in deren krudem Weltbild es die Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, sondern nach wie vor das Deutsche Reich existiert.
Wer so denke und geltende Rechte des Staates verneine, besitze grundsätzlich keine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes, betonte Caffier auf der Nord-Innenministerkonferenz, der »Nord-IMK«. Er nutzte das turnusmäßige Treffen, das jedes Jahr an einem anderen Ort stattfindet, um von Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern zu berichten. Dort gebe es 28 Personen, die vom Verfassungsschutz »als Reichsbürger oder Selbstverwalter« eingestuft wurden und über »waffenrechtliche Erlaubnisse« verfügen. In 25 dieser Fälle haben die Behörden »die Feststellung der Unzuverlässigkeit eingeleitet«. Im Klartext, die Entwaffnung jener Bürger dürfte bevorstehen. Das wird voraussichtlich auch in den anderen Nordländern geschehen, war von deren Innenressortchefs zu erfahren. Niedersachsen hat rund 50, Schleswig-Holstein 20, Hamburg acht und Bremen vier Verfahren gegen Reichsbürger auf den Weg gebracht, die belegen sollen: Die Betroffenen sind zum Waffenbesitz nicht geeignet.
Auf der Tagesordnung stand auch die umstrittene »Fußfessel für islamistisch orientierte Gefährder«. Zwar war ihr Einsatz im Mai 2017 durch den Bund freigegeben worden, angewendet werden kann das Überwachungsinstrument in einem Bundesland aber erst, wenn auch dieses die gesetzlichen Voraussetzungen dazu schafft. Wie dieses Thema in Schwerin diskutiert wurde, ist nicht bekannt - die IMK findet stets hinter verschlossenen Türen statt. Minister Caffier erklärte zum Thema Fessel gegenüber der Presse: »Verbrecher und Terroristen« dürften keine »sichere Häfen« in einzelnen Ländern für ihre Aktivitäten finden. Wenn Anschläge verhindert werden können, indem der Aufenthalt von Gefährdern kontrolliert wird, dann sollten die Bundesländer das »in jedem Fall« schnell ermöglichen. Schwerin hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, voraussichtlich wird der Landtag nächste Woche darüber abstimmen.
Abgestimmt hatten sich drei der Nordländer bereits vor einiger Zeit über ein gemeinsames Abschiebegefängnis in Glückstadt in Schleswig-Holstein. Jenes Bundesland sowie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen dort Menschen einsperren, die »vollziehbar ausreisepflichtig« sind, aber nicht freiwillig Deutschland verlassen oder deren Ausreise »aus Gründen der öffentlichen Sicherheit« überwacht werden müsse. Die gemeinsame Nutzung des Abschiebeknastes mit 60 Plätzen - 20 je Bundesland - wurde im Rahmen der Nord-IMK auch schriftlich fixiert.
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