Das Verfahren
Viele Jahrzehnte lang wurde Hans Modrow vom Bundesnachrichtendienst und vom Verfassungsschutz beobachtet. Das begann schon in den 50er Jahren, als er noch kein prominenter Politiker war. Seit nunmehr fünf Jahren bemüht er sich um Einsicht in die bei den Geheimdiensten gespeicherten Informationen. Am 28. Februar wurde über eine entsprechende Klage Modrows am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die endgültige Entscheidung des Gerichts ist noch nicht gefallen; das Gericht hat aber bereits angedeutet, dass es an der 30-jährigen Sperrfrist für Akten von staatspolitischer Bedeutung nicht rütteln will.
Die hier dokumentierte Erklärung, die Hans Modrow dem »neuen deutschland« zur Verfügung stellte, wollte er bei der Verhandlung vortragen; sie durfte aber nur zu Protokoll gegeben werden.
Modrow, Jahrgang 1928, war in den 50er Jahren Funktionär der DDR-Jugendorganisation FDJ, später Chef der SED-Bezirksleitung Dresden. In der Wendezeit 1989/1990 war er DDR-Ministerpräsident. Anschließend saß er er vier Jahre als PDS-Abgeordneter im Bundestag. 1999 wurde er ins Europaparlament gewählt, dem er bis 2004 angehörte.
Modrows Bemühungen um Akteneinsicht werden in dem kürzlich erschienenen Buch »Ich will meine Akte« von Robert Allertz dokumentiert.
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