Verfahren um Hartz-IV-Klagen beschleunigen
Bundesrat
Der Bundesrat will die Gerichtsverfahren zu Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide beschleunigen. Dazu beschloss die Länderkammer Anfang Februar 2018 den Entwurf für eine Änderung des Prozessrechts, der auf die Verschlankung von Verfahren abzielt. Unter anderem sollten mehr Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzer entscheiden, so wie dies bereits in verwaltungs- oder finanzgerichtlichen Verfahren möglich sei.
Zudem sollen die Kläger selbst bestimmen können, in welchem Umfang sie Entscheidungen der Behörden von den Sozialgerichten überprüfen lassen wollen. Damit sollen Klagen auf Teile eines Hartz-IV-Bescheides möglich werden, was bislang nicht der Fall ist. Die Landessozialgerichte sollen künftig über eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Berufungsgerichte ihren Beschluss einstimmig fällen. Auch dies ist Finanz- und Zivilgerichten derzeit schon möglich.
Der Gesetzentwurf entspricht wortgleich einer bereits 2016 beschlossenen Bundesratsinitiative, die der Bundestag vor der Wahl 2017 nicht mehr abschließend beraten hatte. Sie war damit hinfällig. Der neue Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie ihn dem Bundestag zur Entscheidung vor. AFP/nd
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