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- Fußball-Weltmeisterschaft in Russland
Fans müssen mit Datenweitergabe rechnen
Grünen-Politikerin Lazar sieht in Weiterreichen von Angaben aus Datei »Gewalttäter Sport« rechtswidriges Vorgehen deutscher Behörden
Die Weitergabe persönlicher Daten betreiben nicht nur Internetkonzerne wie Facebook. Auch Behörden reichen Namen, Adressen und Fotos an Regierungen anderer Länder. Vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit bekommen diese Vorgänge, wenn es sich dabei um Fußballfans handelt – gemeinhin als Hooligans verschrien. Doch es ist davon auszugehen, dass nicht nur verurteilte Schläger, sondern auch unbescholtene Bürger in der Datei »Gewalttäter Sport« aufgeführt sind. Ihre Daten könnten im Zuge der Fußballweltmeisterschaft in Russland in diesem Sommer an die russische Regierung weitergereicht werden, warnt die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne). Dies gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die »nd« vorliegt.
Schon im vergangenen Jahr hat Russland Informationen über deutsche Staatsbürger angefragt. Die Bundespolizei hatte anlässlich des Confederations Cup 2017 Daten über fünf Personen aus der Gewalttäter-Sport-Datei an russische Behörden weitergegeben. »Auch wenn bisher nur wenige Daten an die russischen Behörden geflossen sind, ist dies ein Präzedenzfall. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind nicht gegeben«, so Lazar. Man müsse von einer rechtswidrigen Datenweitergabe an ein »autoritäres Regime« sprechen, da wichtige Schutzvorkehrungen wie die vorherige Konsultation der Datenschutzbeauftragten nicht eingehalten wurden.
Die Bundesregierung begründet die Datenweitergabe mit dem Ziel, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren sowie mit der »Verhütung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere gefährliche oder schwere Körperverletzung sowie schwerer Landfriedensbruch, bis hin zu versuchten Tötungsdelikten«. Das Weiterreichen der gespeicherten Informationen stelle kein Problem dar. Es sei möglich, wenn die übermittelnde Stelle zu der Auffassung gelangt, dass geeignete Garantien zum Schutz personenbezogener Daten bestehen oder solche Garantien in einem rechtsverbindlichen Text vorgesehen sind, durch den das Drittland verpflichtet wird. Das sei gewährleistet, da die Russische Föderation Vertragsstaat der Konvention 108 des Europarates ist. Im Übrigen sei von russischer Seite zugesichert worden, die Daten der fünf im Jahr 2017 betroffenen Personen wieder zu löschen.
Lazar dagegen beruft sich auf eine Einschätzung der Datenschutzbeauftragten, wonach eine pauschale präventive Übermittlung von Daten aus der Datei »Gewalttäter Sport« nach Russland nicht in Betracht komme. »Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich. Wir werden dies parlamentarisch kontrollieren und der Regierung genau auf die Finger schauen, wie sie sich im Vorfeld der WM verhalten wird«, so Lazar.
Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit 10.288 Personen in der Verbunddatei »Gewalttäter Sport« erfasst. Ende 2016 waren es fast 700 Personen mehr. Lazar betont, dass es sich dabei nicht nur um Gewalttäterinnen und -täter handele. »Wie wir wissen, reicht allein schon eine Personalienfeststellung beim Fußball, um dort zu landen.« Die Bundesregierung gibt selbst zu, dass auch Beschuldigte und Verdächtige in der Datei aufgeführt werden. Eine Löschung erfolgt dagegen nicht automatisch, sondern »immer aufgrund einer Einzelfallprüfung«. Da jene, die in der Datei landen, jedoch nicht darüber informiert werden, stellen nur die Wenigsten einen Antrag auf Löschung aus der Datei. Monika Lazar fordert daher, die Datei schlanker und effizienter zu gestalten und »vor allem auf eine saubere rechtsstaatliche Grundlage« zu stellen. »Für uns ist klar: Fußballfans geben ihre Grundrechte nicht am Stadiontor ab.«
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