Heilige Kuh vor der Schlachtung?

Debatte rüttelt an Gewissheiten über das bisher gegen alle Kritik immune Hartz IV

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 4 Min.

In die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Debatte scheint Bewegung zu kommen. Mehrere führende Sozialdemokraten, darunter Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner, plädieren für die Einführung eines »solidarischen Grundeinkommens« als Alternative zum umgangssprachlich Hartz IV genannten Arbeitslosengeld II für Langzeiterwerbslose. Unterstützung für diesen Vorstoß kam von weiteren SPD-Politikern wie der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und dem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, von Vertretern der Grünen und der LINKEN, aber auch vom Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher und dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, Joe Kaeser.

Abgelehnt wird die Idee dagegen von Arbeitsmarktpolitikern der CDU/CSU, den meisten Arbeitgeberverbänden, den Spitzenverbänden der Kommunen und der IG Metall, deren Vorsitzender Jörg Hoffmann in der Südwest Presse davor warnte, dass mit diesem Instrument der Fokus »weg von der zentralen Rolle der Erwerbstätigkeit in unserer Gesellschaft« geschoben werde.

Kritik kam auch von dem Armutsforscher Christoph Butterwegge, einem der profiliertesten Kritiker des Hartz-IV-Systems. Er wirft Müller »Etikettenschwindel« vor, da es sich bei dessen Konzept lediglich um »Ein-Euro-Jobs de luxe« handele und zudem ein weiterer Niedriglohnsektor geschaffen werde. Nahezu empört reagierten die Verfechter eines »bedingungslosen Grundeinkommens«, da auch in dem Müller-Modell die Zahlung von rund 1200 Euro netto (für einen Alleinstehenden) an die Erbringung einer fremdbestimmten Arbeitsleistung gekoppelt werden soll .

Die nun entbrannte Debatte zeigt zweierlei. Zum einen wird deutlich, dass das sanktionsbewehrte Hartz-IV-System (»fördern und fordern«) weitgehend gescheitert ist. Vor allem die Anstrengungen, viele Langzeiterwerbslose wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, waren in den vergangenen Jahren trotz anhaltend hoher Nachfrage nach Arbeitskräften kaum erfolgreich. Auf der anderen Seite hat eine rigorose Kürzungspolitik über Jahrzehnte dazu geführt, dass viele kommunale Dienstleistungen und ergänzende Angebote bei der Betreuung von Kindern, Personen mit Handicaps oder auch zur Integration von Zuwanderern von den dafür zuständigen Behörden und Institutionen im Rahmen regulärer, tariflich entlohnter Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder vergleichbaren Trägern schlicht nicht mehr angeboten werden.

Neu ist die Idee eines öffentlich geförderten »sozialen Arbeitsmarkts« keineswegs. In vielen Ländern und Kommunen wurden entsprechende Modelle entwickelt und realisiert, sei es als »Bürgerarbeit« und »öffentlicher Beschäftigungssektor« oder in speziellen Beschäftigungsgesellschaften für Hartz-IV-Bezieher. Doch diese Tätigkeiten sind in der Regel befristete Teilzeitjobs, die für die meisten Betroffenen nach Ablauf der »Fördermaßnahme« wieder direkt in den Hartz-IV-Bezug führen. Auch die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung eines bislang nicht näher spezifizierten »solidarischen Arbeitsmarktes« ins Arbeitsheft geschrieben.

Müller Vorschlag geht da zweifellos weiter. Er sieht bundesweit 150.000 unbefristete Vollzeitarbeitsplätze vor. Arbeitgeber sollen ausschließlich kommunale oder landeseigene Unternehmen sein. Es handelt sich durchweg um gemeinnützige Arbeiten. Müller selbst nannte als Beispiele Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzung von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende, Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe, Lesepaten in Kitas oder Übungsleiter im Sportverein. Das DIW brachte auch Tätigkeiten wie Hausmeister- und Sekretariatsdienste ins Spiel.

Dennoch ist Müllers »solidarisches Grundeinkommen« keineswegs ein Weg zur Überwindung von Hartz IV oder für ein »neues Recht auf Arbeit«, wie es der Politiker im Tagesspiegel formulierte. Und das aus mehreren Gründen. Für die große Mehrheit der rund 4,3 Millionen erwerbsfähigen ALG-II-Empfänger würde sich an dem entwürdigenden, sanktionsbewehrten Alimentationssystem nichts ändern, geschweige denn an strukturellen sozialpolitischen Skandalen wie massenhafter Kinder- und drohender Altersarmut.

Die Fokussierung auf Vollzeittätigkeiten schließt viele Betroffene, zum Beispiel alleinerziehende Mütter und Personen mit Einschränkungen, weitgehend aus. Und auch die Entlohnung auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns ist inakzeptabel. Denn alle genannten Tätigkeiten ließen auch sich im Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes abbilden, dem TvöD, der auch in den untersten Lohngruppen deutlich höhere Vergütungen vorsieht. Stattdessen würde ein neuer Niedriglohnsektor geschaffen.

Aber möglicherweise sind Schlagworte wie »Überwindung von Hartz IV«, »solidarisches Grundeinkommen« und »neues Recht auf Arbeit« ja einfach nur Balsam für die geschundene SPD-Seele, auf der Gerhard Schröders »Agenda 2010«-Reformen wie ein dunkler Schatten lasten. Auch wenn es sich nur um weiße Salbe handelt.

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