• Politik
  • US-Präsident vor Gericht

Trump wird wegen illegaler Bereicherung angeklagt

Bundesrichter sieht Hinweise auf widerrechtliche Einnahmen von Trump-Hotel / Verstoß gegen Vergütungsklausel wird geprüft

  • Cyril Julien, Washington
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein US-Bundesgericht hat eine Klage gegen US-Präsident Donald Trump wegen des Vorwurfs der verfassungswidrigen Bereicherung im Amt zugelassen. Richter Peter Messitte wies am Mittwoch (Ortszeit) einen Einspruch gegen die Klage des Bundesstaates Maryland und des Hauptstadtbezirks Washington zurück, beschränkte das Verfahren jedoch auf die US-Hauptstadt. Es geht nicht zuletzt um die Einkünfte aus dem neuen Trump-Hotel in Washington.

Die Klageführer hätten ausreichend dargelegt, dass der US-Präsident mit bestimmten Einnahmen des Trump International Hotel und dessen Niederlassungen in Washington sowie der Trump Organization gegen geltendes Recht verstoße, begründete der Richter seine Entscheidung. »Wir haben die erste Runde gewonnen!«, begrüßte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh, im Kurzmitteilungsdienst Twitter die Entscheidung. »Unser Fall kommt voran.«

Auch der Generalstaatsanwaltschaft von Washington D.C., Karl Racine, reagierte erfreut. Trump könne nun »für die Verletzung der Verfassung« zur Verantwortung gezogen werden, schrieb er bei Twitter. Das Weiße Haus wollte sich nicht zu der Entscheidung äußern, weil es juristische Verfahren grundsätzlich nicht kommentiere.

Die Kläger stützen sich auf die sogenannte Vergütungsklausel (Emoluments Clause) in der US-Verfassung – eine Anti-Korruptions-Maßnahme, die es Regierungsvertretern verbietet, »irgendein Geschenk, eine Vergütung, einen Dienst, Titel oder sonst irgendetwas von einem König, Prinzen oder ausländischen Staat« ohne Zustimmung des US-Kongresses anzunehmen.

Viele ausländische Regierungsvertreter im Trump-Hotel

Maryland und Washington machen geltend, dass das Trump International Hotel seit Trumps Amtseinführung am 20. Januar 2017 besonders beliebt bei ausländischen Regierungsvertretern sei. Das Hotel in der Nähe des Weißen Hauses habe gezielt bei der »diplomatischen Community« geworben. Die Beschwerdeführer verweisen auch auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus Asien und dem Nahen Osten nach eigener Aussage das Trump-Hotel auswählten, um den US-Präsidenten gewogen zu stimmen.

Der Golfstaat Kuwait habe seinen Nationalfeiertag in dem Hotel gefeiert, und Saudi-Arabien habe hunderttausende Dollar dort ausgegeben, hieß es weiter. Die Bevorzugung des Trump-Hotels stelle für andere Hotels in der Region einen Wettbewerbsnachteil dar, hieß es.

Außerdem wird kritisiert, dass der Trump Tower in New York Büros an die von der chinesischen Regierung kontrollierte Bank ICBC vermiete und der Trump World Tower und andere Gebäude des Trump-Imperiums Russen zu ihren Kunden zählten. Laut Klageschrift profitiert Trump ferner von ausländischen Zahlungen für seine TV-Reality-Show »The Apprentice« und generell von internationalen Immobilienprojekten seines Unternehmens.

Eine frühere Klage der Nichtregierungsorganisation Bürger für Verantwortung und Ethik in Washington (Crew) war im Dezember 2017 mit der Begründung abgelehnt worden, Crew vertrete kein »Opfer« eines eventuellen Rechtsbruchs – zudem sei es die Aufgabe des US-Kongresses, über die Rechtmäßigkeit der Einkünfte des US-Präsidenten zu wachen.

Letzteres Argument hatte das Justizministerium im Namen Trumps auch beim aktuellen Fall vorgetragen. Richter Messitte zweifelte aufgrund der republikanischen Mehrheit im Kongress jedoch an der Wirksamkeit dieser Kontrollfunktion.

In der Trump Organization hatte der US-Präsident seine Geschäftsaktivitäten gebündelt. Seit seinem Amtsantritt wird sie von seinen beiden Söhnen Donald Trump junior und Eric Trump geleitet. In der Klageschrift heißt es dazu, Trump sei nach wie vor der Eigentümer der Liegenschaften und sei sich der Einnahmen, die sie ihm einbrächten, wohl bewusst. AFP/nd

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