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Rodungen im Hambacher Forst dürfen ab Herbst weitergehen

Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Hauptbetriebsplan für den Tagebau bis 2020 / Grüne: Entscheidung bedeutet das »Todesurteil« für den uralten Wald

  • Lesedauer: 3 Min.

Arnsberg. Die umstrittenen Rodungen im Braunkohlegebiet Hambacher Wald dürfen trotz des massiven Widerstands von Umweltschützern weitergehen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den sogenannten Hauptbetriebsplan für den Tagebau bis 2020 genehmigt – und damit auch die umstrittenen Rodungen. Aus Naturschutzgründen dürften aber erst ab Anfang Oktober die nächsten Bäume gefällt werden, teilte die Bezirksregierung Arnsberg am Donnerstag mit.

Die Behörde kam wie schon vorher ein von RWE beauftragter Gutachter zu dem Schluss, dass das uralte Waldgebiet am Tagebaurand nicht nachträglich in ein europäisches Netz von Schutzgebieten aufgenommen werden müsse. Weder aus rechtlichen noch aus naturschutzfachlichen Gründen sei eine nachträgliche Aufnahme notwendig, stellte die Bezirksregierung Arnsberg fest. Laut RWE deckte die Kohle aus dem Tagebau im vergangenen Jahr rund 15 Prozent des gesamten Strombedarfs in Nordrhein-Westfalen ab.

Der Energiekonzern begrüßte die Entscheidung der Bergbaubehörde: »Wir können den Tagebau Hambach planmäßig weiterführen und damit unseren wichtigen Beitrag für die Energieversorgung fortsetzen«, sagte RWE Power-Vorstandsmitglied Lars Kulik laut einer Mitteilung. Die Rodungen in der nächsten Periode ab Oktober seien ohne Einschränkungen erlaubt.

Die Grünen sprachen hingegen von einem »fatalen Zeichen« für den Umwelt- und Klimaschutz. Die anstehenden Rodungen bedeuteten das »Todesurteil« für den uralten Hambacher Wald mit über 300 Jahre alten Bäumen und bedrohten Tierarten, sagte die Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Grünen, Mona Neubaur.

»Die Bezirksregierung Arnsberg macht sich zum Handlanger von Ministerpräsident Laschets Pro-Kohlekurs«, kommentierte Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace, die Entscheidung. Seine Organisation hofft aber noch auf die von der neuen Bundesregierung angekündigte Kommission, die einen Plan für einen möglichen Kohleausstieg vorlegen soll. »RWE darf der Kohleausstiegskommission nicht vorgreifen und versuchen, hinter dem Rücken der Kommission mit der Zerstörung des Hambacher Forstes vollendete Tatsachen für einen weiteren Ausbau der Tagebaue zu schaffen«, fordert Smid.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte im Rechtsstreit des Bundes für Umwelt und Naturschutz Nordrhein-Westfalen Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Hambacher Wald möglicherweise ein potenzielles Schutzgebiet ist. In dem Fall dürfe es nicht zerstört werden. Umweltschützer setzen sich seit Jahren massiv für den Erhalt des Hambacher Waldes ein. Ein vorläufiger Rodungsstopp der Bezirksregierung im Dezember hatte die Braunkohlegegner in ihren Hoffnungen bestärkt.

Die Beschäftigten des Tagebaus Hambach reagierten laut einer RWE-Mitteilung erleichtert: »Das ist eine gute Nachricht für meine Kolleginnen und Kollegen«, sagte der Betriebsratsvorsitzende Matthias Dürbaum. Mit der Genehmigung werde der Tagebau Hambach langfristig zur Versorgungssicherheit beitragen. dpa/nd

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