Bei Aufwandsentschädigung kein Pflegepauschbetrag
Steuerrecht
Die mögliche gesetzliche Aufwandsentschädigung gilt als Einnahme, die dem Pauschbetrag entgegensteht, so das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 15 K 3228/16 E) in einem am 8. März 2018 bekanntgegebenen Urteil.
Im konkreten Fall war der Kläger zum Betreuer einer heute 92-jährigen Frau und deren 71-jährigen Sohn bestellt worden. Seit Oktober 2012 werden beide in einem Heim versorgt. 2015 hatte der Kläger für die ehrenamtliche Betreuung die mögliche gesetzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten, konkret 798 Euro. In seiner Steuererklärung machte er zusätzlich für beide Betreuten den Pflegepauschbetrag in Höhe von jeweils 924 Euro geltend.
Das Finanzgericht lehnte das ab. Die Gewährung der Pflegepauschale setze voraus, dass der Steuerpflichtige für Pflegetätigkeiten keine Einnahmen erhält. Hier habe der Betreuer aber die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer erhalten.
Voraussetzung für die Pflegepauschale sei zudem eine Pflege »in nicht nur untergeordnetem Umfang« - konkret im Umfang von mindestens zehn Prozent des pflegerischen Gesamtbedarfs. Dass er diese Schwelle überschreitet, habe der Kläger nicht dargelegt. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.