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Das Hakenkreuz kaschieren lohnt sich
Militaria-Shops und Privatanbieter im Internet umgehen deutsches Recht und verkaufen NS-Devotionalien
Helmut Weitze, der Inhaber eines militärischen Antiquitäten-Ladens, präsentiert sich in Videos auf seiner Internetseite freundlich und offen. Er führt durch seinen Laden »mitten im Herzen von Hamburg« und zeigt »Stücke der deutschen Geschichte von 1813 bis Ende des Zweiten Weltkrieges«. Schnell fällt auf, dass einige Artikel nicht ganz zu erkennen sind: An Orden- und Ehrenzeichen mit Hakenkreuzen sind kleine Aufkleber angebracht, um diese zu verdecken. Der Händler schützt sich so, nicht mit dem deutschen Recht in Konflikt zu geraten. Denn die Gesetzeslage ist klar: Paragraf 86 des Strafgesetzbuches verbietet den Handel und die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Außerdem sind solche Symbole untersagt, die »nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen«.
Dennoch finden sich im Internet zahlreiche Seiten von Anbietern, die originale Uniformen und Abzeichen der Wehrmacht vermarkten. Weitze gibt ein Beispiel, wie professionell dies betrieben werden kann. Den Antiquitätenladen gibt es seit 1988 in Hamburg, doch der Inhaber ist mit der Zeit gegangen, er stellt sein Angebot auch auf Militariamessen in ganz Deutschland und im Ausland aus. Auf seiner Homepage, die regelmäßig aktualisiert wird, gibt es mehrere tausend Artikel, etliche davon aus der Hitlerjugend oder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
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Ein Lächeln für das Eiserne Kreuz
So wie das Geschäft im Laden funktioniert, praktiziert Weitze es auch im Internet: Bei militärischen Schmuckstücken, die das rechte Herz begehren, werden die Hakenkreuze mithilfe kleiner blauer oder weißer Kreise unkenntlich gemacht. In dem Video, das es auch in englischer und russischer Version gibt, zeigt Weitze mit einem Lächeln ein Eisernes Kreuz. Dass dieses auch von den Nazis verliehen und für nationalsozialistische Propaganda instrumentalisiert wurde, erwähnt er allerdings nicht. Im Deutschen Bundestag gab es 2007 und 2008 mehrere Debatten über die Wiedereinführung des Kreuzes als Orden. Der damalige Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck (CDU), setzte sich dafür ein, das Eiserne Kreuz an Bundeswehrsoldaten zu vergeben, die besondere Dienste erwiesen hätten. Aufgrund der Verwendung des Kreuzes im Dritten Reich hagelte es Kritik. Der Linkspolitiker Paul Schäfer sprach von einem neuen »Heroenkult«, die Grünen bezeichneten den Vorschlag als »schräge Symbolpolitik«. Letztendlich billigte der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler den Vorschlag des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Jung (CDU) zu einem Orden für »außergewöhnlich tapfere Taten«, womit die Diskussion um die Wiederbelebung des Eisernen Kreuzes endgültig beendet wurde.
Die Anbieter gehen geschickt vor
Wer das Eiserne Kreuz noch immer vermisst, kann heute bei Weitze oder auf anderen Internetseiten fündig werden. Denn auch auf Amazon, eBay oder dem Auktionsportal Hood vertreiben Privatanbieter unkenntlich gemachte NS-Propagandamittel. Der Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt, dass die Anbieter geschickt vorgehen und sich daher nicht unbedingt strafbar machen. »Wenn die verfassungsfeindlichen Symbole unkenntlich gemacht werden, kann man die Anbieter nicht für die Verbreitung der Inhalte belangen«, so Terhaag. Dann erklärt er eine juristische Logik, die Laien wie ein Paradox vorkommen kann: Die Verbreitung von nationalsozialistischem Propagandamaterial ist verboten. Originale, die von 1933 bis 1945 hergestellt wurden, sind von diesem Verbot jedoch ausgenommen, da das Grundgesetz erst 1949 verabschiedet wurde. Terhaag erklärt: »Weil die Verfassung zu einem späteren Zeitpunkt entstanden ist, können sich die Gegenstände per Definition nicht gegen diese richten.«
Ein lukratives Geschäft
Wenn man auf der Internetseite von Helmut Weitze durch die Artikel klickt, wird schnell klar, dass der Handel mit Fotos, Wehrmachtsuniformen, aber vor allem mit Orden aus dem Dritten Reich ein lukratives Geschäft ist. So werden beispielsweise für das Ehrenzeichen »Pionier der Arbeit« aus dem dritten Reich 35.000 Euro gefordert. In der Artikelansicht wird auch der geschichtliche Hintergrund der Auszeichnung beschrieben. Ob Formulierungen wie »eine der höchsten und seltensten Auszeichnungen des III. Reiches in exzellenter Erhaltung« propagandistisch und somit strafbar sind, ist jedoch nicht ausgemacht. »Es ist im Graubereich, ich befürchte, dass die Darstellung hier historisch geschildert und sachlich nicht verherrlichend ist«, sagt Anwalt Terhaag.
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erklärt, der einzige Fakt, woraus man dem Anbieter einen Strick drehen könnte, sei ein proportional großes Angebot von Artikeln mit Hakenkreuzen im Verhältnis zu anderen Artikeln. »Aber das reicht strafrechtlich noch nicht für eine Verurteilung«, so Terhaag. In einem einschlägigen Urteil habe es geheißen, Propagandamittel müssten »kämpferisch aggressive Tendenzen aufweisen«. Zudem könnten die Händler von militärischen Orden strafrechtlich nicht dafür belangt werden, »wenn sich Käufer mit diesen Symbolen schmücken und damit auf die Straße ziehen«.
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