- Politik
- "Erklärung 2018"
Verleger nach Unterzeichnung von rechter Unterschriftenkampagne in der Kritik
Mittlerweile hat der Gründer des LIT-Verlags, Wilhelm Hopf, seine Unterschrift zurückgezogen
Die Empörung war groß: Nachdem Gründer und Verleger des LIT-Verlags, Dr. Wilhelm Hopf, die »Erklärung 2018« unterzeichnet hatte, in der eine vermeintliche »illegale Masseneinwanderung« kritisiert wird, haben rund 200 Autoren und Herausgeber gegen ihren Verleger protestiert. In einem im Internet verbreiteten offenen Brief heißt es: »Wir distanzieren uns daher nicht nur von den menschenfeindlichen Zielen der ‘Erklärung 2018’, sondern wollen auch nicht in den Zusammenhang mit einem Verleger gesehen werden, der sich derart äußert.« Die Unterzeichner des Briefes kündigten an, in Zukunft nicht mehr mit dem LIT-Verlag zusammenzuarbeiten.
Die »Erklärung 2018« ist eine im März gestartete Unterschriftenkampagne im Internet, die angeblich bereits über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. In dem kurzen Text auf der Homepage heißt es in klassischer neurechter Manier: »Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.« Zu den Erstunterzeichnern zählt unter anderem der ehemalige Politiker und rechtsradikale Buchautor Thilo Sarrazin. Auch der Schriftsteller Uwe Tellkamp, der unlängst mit rassistischen Aussagen über Geflüchtete auf sich aufmerksam machte, unterschrieb. Die Erklärung soll in eine an den Bundestag adressierte Massenpetition umgewandelt werden, in der die Einsetzung einer Kommission gefordert wird. Diese solle helfen, den angeblichen durch die »schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust im Inneren des Landes« zu beenden.
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Der im Fokus stehende LIT-Verlag, der auf wissenschaftliche Literatur spezialisiert ist, hat Niederlassungen in Berlin, Wien, Hamburg, London, Zürich und New York. Die Kritiker der »Erklärung 2018« schreiben, dass der Verlag nicht existieren könnte, wenn viele nationale Grenzen für die Verlagsmitarbeiter, Autorinnen und Leser nicht offen wären. Weiter heißt es: »Wir fragen uns, ob es der multinational agierende Herr Hopf akzeptabel fände, als illegal und kriminell denunziert zu werden.« Die Verfasser des offenen Briefs schreiben, dass Hopf nach dem Widerspruch über die Unterzeichnung auf seine Meinungsfreiheit verwiesen habe und sich gegen die »Unterstellung« verwahre, dass »die Kritik an der illegalen Masseneinwanderung« irgendetwas mit rechtem Gedankengut zu tun hätte.
Am Dienstag äußerten sich auch die Lektoren und Programmgestalter des LIT-Verlags und distanzierten sich in einem im Internet veröffentlichten Schreiben von der »Erklärung 2018« und der Unterzeichnung ihres Verlegers. Sie schreiben, dass die Erklärung »in Geist, Inhalt und Form« nicht von ihnen mitgetragen werde und die Unterzeichnung ohne Konsultationen mit den Verlagsmitarbeitern erfolgte. Sie kritisierten aber auch den Protest-Brief der Autoren und Herausgeber, der »Boykottcharakter« habe und »mit dem Programm des Verlags nicht begründbar ist.« Sie forderten die Autoren auf, die »nachvollziehbare Reaktion« zu überdenken und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Die Drohung scheint indes Wirkung gezeigt zu haben. Der Verleger Hopf zog seine Unterschrift für die »Erklärung 2018« zurück. In einem Schreiben, das auf der Website des Verlags erschien, erklärte er: »Die ‘Erklärung 2018’ als Verleger des LIT Verlags zu unterschreiben, war ein Fehler.« Weiter heißt es: »Ich hatte ohne Prüfung der Initiatorin (ehemals bekannt als DDR-«Bürgerrechtlerin») Vera Lengsfeld vertraut und nicht genügend wahrgenommmen, dass die Erklärung zu vereinfachenden populistischen Folgerungen verleitet: Das hätte nicht passieren dürfen.« Die Rechtfertigung für seine Unterschrift klingt seltsam naiv, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Text auf der »Erklärung 2018« nur zwei Sätze lang ist. Die Verlautbarungen des Verlagsleiters lassen die Vermutung zu, dass er sich vor allem um den wirtschaftlichen Schaden fürchtet, den die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit sich ziehen könnte.
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