Privatfirmen sichern nachts Polizeiwachen
Saarland: Landesregierung betont Einsparpotenzial
Im Saarland bewachen private Sicherheitsleute nachts leere Polizeiinspektionen. »Im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtung ist der Einsatz privater Sicherheitsdienste geeignet und sinnvoll«, teilte Katrin Thomas, Sprecherin des saarländischen Innenministeriums, auf dpa-Anfrage mit.
Die Anzahl der Dienststellen, die bewacht werden, stieg von anfangs drei im Jahr 2014 auf mittlerweile alle sieben Inspektionen, die nachts unbesetzt sind. Die Kosten erhöhten sich von gut 23 400 Euro auf rund 218 000 im vorigen Jahr. Nach Auskunft der CDU/ SPD-Landesregierung, die auf eine AfD-Anfrage antwortete, sind die Kosten für das laufende Jahr noch nicht berücksichtigt.
Vor vier Jahren schloss das Innenministerium einen Dienstleistungsvertrag mit einer Sicherheitsfirma. Dies habe laut Thomas zum einen taktische Gründe, da ein Polizeibeamter aufgrund seiner Ausbildung über Sachkenntnisse verfüge, die über die erforderlichen Fertigkeiten zum reinen Bewachen eines »leeren Hauses« weit hinausgingen. Zum anderen seien die Behörden an den Grundsatz wirtschaftlichen Handelns gebunden. »Ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes ist kostengünstiger einzusetzen als ein Polizeibeamter oder Tarifbeschäftigter des öffentlichen Dienstes, die zudem dann an anderer Stelle beziehungsweise für die eigentliche Aufgabe, für die sie ausgebildet wurden, fehlen würden«, erklärte die Sprecherin.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland steht hinter dieser Regelung. Laut Landesvorsitzendem Ralf Porzel sind zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften am Runden Tisch für »Zukunftssichere Landesverwaltung« verschiedene begleitende Maßnahmen vereinbart worden, um den Abbau von rund 300 Stellen im Bereich der Polizeivollzugsbeamten ausgleichen zu können. Auch »Aufgabenkritik« sei »ein großes Thema« gewesen, das die Gewerkschaftsseite eingefordert hatte. »Denn weniger Personal bei gleichen Aufgaben würde eine enorme Arbeitsverdichtung bedeuten und durch strukturelle Maßnahmen alleine nicht zu kompensieren sein«, sagte der GdP-Vorsitzende.
Deshalb sind laut Porzel zwei wesentliche Bereiche ins Auge gefasst worden: Zum einen jene Aufgaben, die die Polizei subsidiär für die eigentlich zuständigen Behörden konsequent an die zuständige Stelle zurückverweise - wie etwa Überwachung des ruhenden Verkehrs, Abschleppvorgänge, Ruhestörungen, Jugendschutz- und Gaststättenkontrollen. Und zum anderen gehe es darum, konsequent zu prüfen, für welche Aufgaben nicht zwingend Polizeivollzugsbeamte benötigt werden.
Da die finanziellen Möglichkeiten zur Einstellung von Tarifbeschäftigten begrenzt seien, habe sich das Ministerium mit Zustimmung der Gewerkschaft dazu entschieden, nachts leer stehende Dienstgebäude von privaten Unternehmen unter eng beschriebenen Voraussetzungen bewachen zu lassen. Dazu gehöre die Seriosität des Unternehmens ebenso wie etwa Ausbildung, Pflichtenheft und Tariftreue. Praktisch habe sich aber weitgehend eine »Zwischenlösung« etabliert. So biete die Polizei pensionierten Kollegen an, diesen Objektschutz auf der Basis von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu übernehmen. dpa/nd
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