Ab 1. Juli Zahnvorsorge für Pflegebedürftige und Behinderte besser

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Ab 1. Juli 2018 wird die Zahnvorsorge für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen verbessert. Statt einmal im Jahr steht ihnen per Gesetz nun zweimal - jeweils im Kalenderhalbjahr - eine Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Schleimhäuten zu. Auch Zahnstein wird nun zweimal jährlich entfernt. So die Richtlinie zu Paragraf 22a Sozialgesetzbuch V.

Knapp 30 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf sind nicht mehr in der Lage, Zähne oder Zahnersatz selbstständig zu pflegen. Dies kann unter anderem zu Mangelernährung, Infektanfälligkeit oder zur Verschlechterung eines Diabetes führen.

Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die zu einem selbstständigen Praxisbesuch nicht mehr in der Lage sind, können die sogenannte aufsuchende Versorgung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, der Zahnarzt kommt nach Hause oder ins Pflegeheim. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass eine Prothese oder ein chirurgischer Eingriff nötig sind, muss der Patient doch in die Zahnarztpraxis. Dafür kann möglicherweise ein kostenloser Krankentransport beansprucht werden. Dafür stehen auch Transportdienste der Pflegeeinrichtung oder von Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung. be.p/nd

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