Kirchenjobs auch ohne Religion
EuGH schränkt willkürliche Praktiken im Arbeitsrecht ein
Berlin. Kirchliche Einrichtungen können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht willkürlich bei Stellenausschreibungen von Bewerbern die Religionszugehörigkeit fordern. Es müsse »objektiv« ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen, wie die Luxemburger Richter am Dienstag mitteilten. Zivilgerichte sollten dies im Einzelfall auf Grundlage der nationalen Gesetze und der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie überprüfen können. Geklagt hatte eine Berliner Sozialpädagogin, die sich vergeblich um eine Stelle bei der Diakonie beworben hatte.
Die Evangelische Kirche in Deutschland bedauerte in einer ersten Stellungnahme, dass der EuGH die Gestaltungsfreiheit der Kirchen bei der Personalauswahl nun über das Europarecht einschränke. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte dagegen das Urteil, da es den Kirchen Grenzen setze, und erklärte: »Der Sonderstatus der Kirchen ist ein Relikt vergangener Zeiten. Er hätte längst abgeschafft werden müssen.« nd Seite 16
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