- Politik
- Sächsisches Polizeigesetz
Opposition sieht Grundrechte in Sachsen gefährdet
Entwurf der Landesregierung sieht mehr Überwachung und stärkere Bewaffnung zur Terrorabwehr vor
Dresden. Eine Reform des sächsischen Polizeigesetzes wird von der Opposition im Landtag scharf kritisiert. Die Linken-Fraktion warnte am Mittwoch vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte und vor einer Militarisierung der Polizei. Die Grünen-Fraktion äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Gesetzesänderung. Zudem forderten beide Fraktionen das Innenministerium auf, den Entwurf vollständig öffentlich zu machen.
Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte zuvor in Dresden Details zu den geplanten Änderungen bekanntgegeben. Um die Terrorabwehr zu stärken, sollen demnach unter anderem erweiterte Befugnisse zur Überwachung sogenannter terroristischer Gefährder und eine stärkere Bewaffnung von Einsatzkräften gesetzlich festgeschrieben werden.
Laut Innenministerium sieht der Entwurf unter anderem »breitere Observationsmöglichkeiten« und »neue Durchsuchungsbefugnisse« vor. Auch eine Norm zur Überwachung terroristischer Gefährder durch Fußfesseln ist enthalten. Für eine bessere Terrorabwehr soll »die Bewaffnung der sächsischen Polizei erweitert« werden. Spezialeinheiten sollen »in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft, zum Beispiel Maschinengewehre, verfügen«, hieß es weiter.
Laut Wöller sind zwei neue Gesetze vorgesehen, die bis 2019 das bisherige Polizeigesetz ersetzen und die Polizeiarbeit des Landes und der Kommunen getrennt regeln sollen. Das schwarz-rote Kabinett hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Nach einer Anhörung durch Experten und Verbände soll der Entwurf laut Innenministerium in den Landtag eingebracht werden.
Wöller bezeichnete den Gesetzentwurf als »Qualitätssprung und eine deutliche Verbesserung gegenüber geltendem Recht«. Die sächsische Polizei benötige moderne Einsatzmittel sowie »zeitgemäße Regeln und rechtliche Instrumentarien für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr«, betonte der Minister.
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Enrico Stange, kritisierte, die Landesregierung wolle unter dem Vorwand von Terrorbekämpfung und Sicherheit tiefe Eingriffe in die Grundrechte erleichtern. Die vorgesehene Bewaffnung bezeichnete er als »sehr bedenklich«. Bei allem Verständnis für eine effektive Polizeiarbeit und den Willen zur Terrorbekämpfung dürfe »die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht für die nicht garantierbare absolute Sicherheit geopfert werden«, betonte Stange.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, bezeichnete den Gesetzentwurf als »Frontalangriff auf die Bürgerrechte«. Wöller habe offenbar den Wunsch, »den Freistaat in Richtung eines Polizeistaates zu entwickeln«, kritisierte der Politiker. Er habe »erhebliche Bedenken, ob die geplanten Maßnahmen verfassungsgemäß sind«, fügte Lippmann hinzu. Von der mitregierenden SPD verlange er »ein Bekenntnis zu den Grundrechten«.
SPD-Innenexperte Albrecht Pallas sagte, mit dem Entwurf reagiere Sachsen auf gestiegene Anforderungen und neue Phänomene »etwa bei der politisch oder religiös motivierten Kriminalität und des Terrorismus«. Der SPD sei eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit sehr wichtig, betonte Pallas. epd/nd
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