Gewissensentscheidung

Ines Wallrodt über die Flüchtlingshilfe der Bremer Behörde

Man wünschte sich so einen Aufschrei, wenn es anders herum ist: wenn bekannt wird, dass Flüchtlinge von den Behörden zu Unrecht abgewiesen wurden. Denn für die Betroffenen geht es dann um Leben und Tod. Was bedeuten hingegen schon 1000 Menschen mehr, die in Deutschland bleiben dürfen? Natürlich ist es keine Lösung, dass Menschen, zumal in Behörden, die über andere entscheiden, sich Gesetze so auslegen, wie sie es wollen. Zumal das Ergebnis nun sein wird, dass sämtliche positive Asylbescheide unter Verdacht gestellt werden. Trotzdem muss man sich hinter die suspendierte Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stellen, sollte sich bewahrheiten, wonach es gerade aussieht: dass sie mit ihrer Bewilligung von Asylanträgen jesidischen Flüchtlingen, die in ihren Heimatländern brutal verfolgt werden, helfen wollte. Sie hat damit juristisch gegen Regeln verstoßen, aber zugleich menschliche Regeln verteidigt, die in unserem verstümmelten Asylrecht nichts mehr gelten. Denn der wahre Skandal ist doch, dass, wer Flüchtlinge schützen will, im Bundesamt für Migration unweigerlich in Konflikt mit seinem Gewissen kommen wird. Es ist daher nur zu verständlich, dass einige nach Wegen suchen, um mit ihrem Gewissen ins Reine zu kommen.

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