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NPD blüht finanzielle Trockenlegung

Bundesverfassungsgericht soll erneut über Anträge gegen rechtsextremistische Partei entscheiden

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Im Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zurück, stellte aber fest, dass die rechtsextremistische Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nur ihre Bedeutungslosigkeit schützte sie vor dem Verbot. Weil Karlsruhe auf die Möglichkeit des Gesetzgebers hinwies, »gestufte Sanktionsmöglichkeiten« zu ergreifen, werden entsprechende Vorbereitungen jetzt getroffen. Der Bundestag wollte am Donnerstag nach nd-Redaktionsschluss über einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD entscheiden, der dazu führen soll, dass die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für sechs Jahre ausgeschlossen wird. Danach soll eine Überprüfung erfolgen. Der Ausschluss soll auch für »Ersatzparteien« gelten.

Eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, solle nicht länger mit Hilfe von Steuergeld vom Staat unterstützt werden müssen, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt, so lautete der Antrag. Der Bundestag ist nach Bundesrat und Bundesregierung, die ein entsprechendes Vorgehen bereits beschlossen haben, das dritte Verfassungsorgan, das damit in dieser Sache in Karlsruhe vorsprechen will. Der Antrag der Koalition sieht vor, eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen.

Bereits im vergangenen Sommer hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach extremistischen Parteien der Geldhahn zugedreht werden kann. Damit hatte er die gesetzliche Grundlage für den aktuellen Vorstoß geschaffen, der sich konkret gegen die NPD richtet.

Menschenfeindliches Gedankengut sei allerdings »nicht nur ein Problem der ›rechten Ränder‹, sondern sickert in die Gesellschaft ein«, machen die Grünen in einem Antrag geltend, über den der Bundestag ebenfalls beriet. Die Fraktion nennt den Entzug staatlicher Mittel darin »kaum mehr als eine symbolische Handlung«. Es bestehe gar die Gefahr, »dass damit der Blick von viel größeren, sehr realen Gefährdungen unserer Demokratie, der Inneren Sicherheit und der Freiheit der Menschen in unserem Land abgelenkt wird«. Statt Einzelmaßnahmen brauche es eine umfassende Gesamtstrategie. Ein solches Maßnahmenprogramm gegen die »Bedrohung unserer offenen Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Hass und Hetze« aufzulegen, wird die Bundesregierung im Grünen-Antrag aufgefordert - in Kooperation mit den Ländern und der Zivilgesellschaft. Zum Beispiel werden die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit sowie Prävention durch Schulung von Ehrenamtlichen gefordert. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war noch nicht klar, ob darüber gleichfalls am Donnerstag im Plenum entschieden wurde, wie die Grünen es verlangten, oder ihr Antrag in die Bundestagsausschüsse verwiesen wurde.

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