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Nein zur Diskrminierung
Debatte in der LINKEN: Hakan Taş will das Kopftuchverbot abschaffen
Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, das in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich geschützt wird. Sie garantiert allen Menschen die freie und öffentliche Ausübung der individuellen Glaubensüberzeugung. Besonders schützenswert ist sie zudem, da sie auch das Recht garantiert, nicht gläubig zu sein. Insofern ist die Religionsfreiheit ein wichtiger Anker des liberalen und aufgeklärten gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland.
Lesen Sie auch den Beitrag pro Neutralitätsgesetz von Michael Grunst: »Religionsfreiheit schützen«
Die Trennung von Staat und Kirche wird im Rahmen öffentlicher Diskurse immer wieder als große Errungenschaft der Aufklärung im europäischen Raum deklariert. Dabei besteht die Vormachtstellung der großen Kirchengemeinden in staatsnahen Sphären bis in die heutige Zeit. Für die LINKE ist diese Situation eine große Chance und Herausforderung zugleich.
Die religionspolitische Ausrichtung der LINKEN ist als neutral einzuordnen. Wir sehen es nicht als staatliche Aufgabe, das religiöse Miteinander zu regeln. Vielmehr sehen wir den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle religiösen und nicht-religiösen Menschen ihren Überzeugungen öffentlich und ohne Angst vor Verfolgung oder Diskriminierung nachkommen können. Dabei wollen wir insbesondere einen fairen und gleichberechtigten Umgang mit allen Religionsgemeinschaften etablieren, der bestimmte Glaubensrichtungen weder bevorzugt noch benachteiligt. In der politischen Praxis bedeutet diese neutrale Ausrichtung, dass der Interessenausgleich in einem ständigen Prozess immer wieder neu bewertet und nachjustiert werden muss.
Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch hat das Recht, sich auch im öffentlichen Dienst zu seiner Religion zu bekennen. Es ist aus unserer Sicht nicht wichtig, was Menschen auf dem Kopf tragen. Viel wichtiger ist es, was in den Köpfen drin’ ist. Beim Staat angestellte Menschen verfügen weiterhin über ihre Grundrechte und dürfen sich deshalb selbstverständlich auch öffentlich zu ihrer Glaubensvorstellung bekennen. Ihre Neutralität und Zurückhaltung wird dabei durch das Mäßigungsgebot sichergestellt.
Die Linksfraktion hatte mit großen Bauchschmerzen während der rot-roten Koalition dem sogenannten Neutralitätsgesetz zugestimmt. Die aktuellen Debatten rund um das umstrittene Neutralitätsgesetz haben aufgezeigt, dass die Positionen bezüglich der Religionsfreiheit insbesondere in staatlichen Einrichtungen überdacht werden müssen.
Diese Sichtweise wird auch vom aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestützt, nach dem einer Lehrerin beispielsweise nicht der Schuldienst wegen des Kopftuchs versagt werden darf. In dieser Frage ist die Grundlage des Kopftuches, so glaube ich, von zentraler Bedeutung: Viele, die das Verbot befürworten, argumentieren, es sei ein religiöses Symbol, das in der Schule und in sonstigen öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen habe. Das ist meines Erachtens jedoch falsch. Das Kopftuch ist kein Symbol, sondern vielmehr ein religiöses Gebot. Daran ändert auch nichts, dass das Kopftuch aufgrund der teilweise hysterisch geführten Debatte zu einem politischen Kampfsymbol erkoren wurde.
Es gibt emanzipierte Muslima, die kein Kopftuch tragen. Genauso gibt es jedoch auch emanzipierte muslimische Frauen, die sehr wohl ein Kopftuch tragen, über eine Ausbildung verfügen, ihrer Arbeit nachgehen - und sich somit selbst verwirklichen wollen. Ein Erhalt des Neutralitätsgesetzes würde gerade diesen Frauen weitreichende Partizipationsmöglichkeiten verwehren. Bleibt das Verbot im öffentlichen Dienst, werden die bereits praktizierten Verbote und Diskriminierungen bei der Einstellung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weiter um sich greifen. Gerade diesen aufstrebenden und zumeist aus konservativen Elternhäusern stammenden muslimischen Frauen müssen wir den Weg in unsere Gesellschaft und ins Staatswesen ebnen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag gegen Diskriminierung und für Partizipation.
Insofern halte ich es für unabdingbar, dass wir unsere Position neu bewerten und hier auch auf die in der Praxis Frauen diskriminierende Entwicklung reagieren. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, für die ersatzlose Abschaffung des Neutralitätsgesetzes zu plädieren und dieser islamfeindlichen Regelung ein Ende zu bereiten.
Hakan Taş (LINKE) ist Mitglied des Abgeordnetenhauses
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