Kein Schadenersatz wegen Sturz auf einem schadhaften Radweg
Verkehrsrecht
Über diese unbefriedigende Sichtweise informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weist auf eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 1. Februar 2018 (Az. 10 O 984/17) hin.
Der Fall: Ein Mann unternahm eine 30 Kilometer lange Radtour. Am Ende stürzte er auf einem Fahrradweg. An der Unfallstelle war der Teerbelag des Wegs aufgewölbt, es gab Kuhlen und lange Risse. Der mittlerweile 80-jährige Fahrradfahrer forderte mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld und 400 Euro Schadenersatz für sein beschädigtes Fahrrad und die Brille.
Das Urteil: Die Klage wurde vom Landgericht Magdeburg abgewiesen. Der Radweg sei zwar in einem unfallträchtigen Zustand gewesen, der Fahrradfahrer habe seinen Unfall aber selbst verschuldet. Gemeinden müssten nur die Gefahren ausräumen oder vor ihn warnen, die Betroffene nicht rechtzeitig selbst erkennen könnten.
Die Vernehmung einer Zeugin und Fotos von der Unfallstelle hätten ergeben, dass der schlechte Zustand des Radwegs schon von weitem gut erkennbar gewesen sei. Der Kläger hätte sein Fahrverhalten darauf einstellen können, ja müssen, so das Gericht. DAV/nd
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