Serie zu Arbeit, Studium und Wohnen

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

In diesem nd-ratgeber erscheint der zweite einer Serie von Beiträgen, die sich in erster Linie an Studentinnen und Studenten richten. Es geht um das Thema Nebenjobs - Ratschläge zu Zweitjob, Versicherungen, Steuern und Abgaben.

Verbraucher: Was sich für die Verbraucher ab Mai ändert. Mit Beginn des Monats gibt es wieder einige Änderungen und Neuregelungen für Verbraucher. Vor allem geht es dabei um die persönlichen Daten – ob als Fluggast oder Internetnutzer. Die Einzelheiten finden Sie wie immer im nd-ratgeber.

Soziales: Rund um die Pflege - Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis 30. Juni 2018 genutzt werden. 125 Euro pro Monat können zum Beispiel für die Betreuung zu Hause, in Selbsthilfegruppen oder in einem Demenzcafé verwendet werden. Man kann auch einen Begleiter für regelmäßige Arztbesuche bezahlen oder Angebote zur Entlastung im Alltag nutzen. Dazu gehören unter anderem Hilfe beim Einkaufen, bei Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, auch Fahrdienste oder Botengänge. Diese Angebote sind dazu da, Pflegebedürftige und vor allem pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu sollte man unbedingt wissen, dass die monatlichen Ansprüche auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis: Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis zum 30. Juni 2018 genutzt werden!

Wohnen: Serie zum Mietrecht - Miete und andere Geldfragen. Wer eine Wohnung preiswert anmietet, unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann sich nicht darauf verlassen, dass seine Miete dauerhaft so günstig bleibt. Der Vermieter kann – wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch – die Miete auf ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Und: Nutzungsentschädigung nur bis zum Auszug - Wenn der Mieter am Ende der Mietzeit, das heißt normalerweise nach Ablauf der Kündigungsfristen, nicht auszieht, ist das dem Vermieter gegenüber eine »Vorenthaltung der Mietsache«. Der hat dann anstelle des Anspruchs auf Mietzahlung Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung. Weitere Informationen im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Ist ein Baumhaus ein Schwarzbau im Garten? Wenn jemand ein befestigtes Wohnhaus errichtet, dann weiß er in der Regel auch, dass er dazu eine Baugenehmigung benötigt und dass er auch die Zustimmung der Nachbarn einholen muss. Sehr viel großzügiger sehen das Menschen, wenn sie lediglich ein Spielhaus für ihre Kinder oder einen Gartenschuppen errichten. Über einige Urteile deutscher Gericht wird im nd-ratgeber informiert.

Familie und Steuern: Erbrecht - Das Original-Testament ist aus unerfindlichen Gründen verschwunden. Kann der Enkel den Anspruch auf das Erbe der Großmutter mit einer Kopie des Testaments durchsetzen? Über diesen Fall der ein Gericht beschäftigte, wird im nd-ratgeber berichtet.

Geld und Versicherung: Versicherungen für den Urlaub - Nur mit dem richtigen Schutz im Gepäck. Die Planungen für den Sommerurlaub laufen auf Hochtouren. Der Bund der Versicherten gibt einige nützliche Hinweise, auf welche Versicherungen Reisende auf keinen Fall verzichten sollten. Expertenratschläge sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Verbraucherschutz: Tipps zu Auto und Verkehr - Wie Sie im Ausland Fehler im Straßenverkehr vermeiden können. Wer als Festlandeuropäer in England ins Auto steigt, muss sich umstellen. Gegen alle Gewohnheit fahren dort alle Fahrzeuge im Normalfall auf der linken Straßenseite. Rund um den Globus gibt es Linksverkehr in mehr als 50 anderen Ländern, von Australien über Indien, Japan und Südafrika bis Thailand und Zypern. Weitere Einzelheiten im nd-ratgeber.

Wir-schenken-uns-nichts
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