Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen

Grundsatzurteil des OLG Brandenburg: Keine Staatshaftung für Altanschließer

  • Lesedauer: 3 Min.

Brandenburger Grundstückseigentümer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung bei rechtswidrig erhobenen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse. Dies erklärte das brandenburgische Oberlandesgericht in einem Grundsatzurteil am 17. April 2018 (Az. 2 U 21/17). Nach der Entscheidung des II. Zivilsenats hatten nicht die Wasser-Zweckverbände, sondern der Landtag im Jahr 2004 die später für rechtswidrig erklärte rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Kanalanschlüsse ermöglicht, die bereits vor dem Jahr 2000 angelegt wurden. Anspruch auf Schadenersatz gebe es jedoch nach dem Staatshaftungsgesetz nur bei rechtswidrigem Handeln von Behörden und Verwaltungen, so das OLG.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erhebung von Beiträgen für die alten Kanalanschlüsse im November 2015 für rechtswidrig erklärt. Einen Anspruch auf Rückzahlung haben danach aber nur die Bürger, die gegen ihre Bescheide Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls auch geklagt hatten. Denn die Bescheide der Bürger, die ohne Widersprüche gezahlt hatten, sind rechtskräftig. Diese Rechtskraft könne auch nicht mit einer Klage auf Staatshaftung unterlaufen werden, so das OLG.

Wegen der daher grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das OLG Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Nach Angaben aus dem Innenministerium ist eine Entscheidung über eine Revision gegen das Urteil des OLG aber erst in einem Jahr zu erwarten.

In dem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht ging es um die Klage eines Ehepaars aus Bad Saarow (Oder-Spree), das seinen Beitrag in Höhe von gut 1000 Euro ohne Widerspruch gezahlt hatte. Die Eigentümer forderten nun Schadenersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR, das in Brandenburg immer noch gilt. Bei den Gerichten sind noch Hunderte dieser Verfahren anhängig.

Dieses Urteil des OLG könne in einem Rechtsstaat nicht ohne Konsequenzen bleiben, mahnte der Landtagsabgeordnete Pèter Vida von BVB/Freie Wähler. Das Gericht habe festgestellt, dass die verfassungswidrige Praxis dem Land anzulasten sei. Daher müsse das Land die Verantwortung und damit auch innerhalb von drei Jahren die Kosten für die Rückzahlung der rechtswidrigen Beiträge übernehmen müsse.

Ähnlich argumentierte der Kommunalexperte der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke. »Innenminister Schröter hat immer behauptet, die Fehler seien vor Ort bei den Zweckverbänden gemacht worden«, sagte Petke. »Diese Argumentation hat das OLG als falsch entlarvt.« Das finanzielle Hilfsprogramm der Landes müsse daher auch den Bürgern zugute kommen, deren Bescheide rechtskräftig sind. Dies habe die rot-rote Koalition bislang abgelehnt. »Es dürfen aber doch nicht diejenigen Bürger bestraft werden, die im Vertrauen auf die Politik und die Gerichte ihre Beiträge gezahlt haben«, meinte Petke.

Linken-Abgeordneter Hans-Jürgen Scharfenberg erklärte, seine Fraktion nehme das Urteil zur Kenntnis. Er verwies darauf, dass die Landesregierung den Zweckverbänden Direkthilfen und einen Fonds in Höhe von 220 Millionen Euro zur Rückzahlung von Beiträgen zur Verfügung gestellt habe. Er sei sich aber bewusst, dass die Diskussion damit noch nicht abgeschlossen sei, meinte Scharfenberg. »Weil es noch weitere Klagen von Zweckverbänden gegen das Land gibt, bleibt die Revision abzuwarten, die das OLG zugelassen hat.«

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) reagierte dagegen empört auf das Urteil. Damit sei eine große Chance vergeben worden, das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen, meinte Vizepräsident Peter Ohm. »Stattdessen werden die Erwartungen der Bürger in einem schier undurchsichtigen Labyrinth von staatlichen und juristischen Zuständigkeiten erstickt.«

Von den rechtswidrigen Bescheiden sind nach Einschätzung von Experten insgesamt bis zu 300 000 Haushalte betroffen. Die Opposition im Landtag fordert, dass die Landesregierung die Rückzahlung aller Beiträge übernehmen müsse, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Bei den 80 000 bis 90 000 Fällen, in denen widerspruchslos gezahlt wurde, summieren sich die Forderungen auf 200 bis 300 Millionen Euro. dpa/nd

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