Whistleblower Deltour wird nicht bestraft

Im Berufungsverfahren entscheidet das Gericht sich für Straffreiheit

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Luxemburg. Der Hinweisgeber Antoine Deltour für die sogenannten »Luxleaks« über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Das Gericht setzte eine vor einem guten Jahr verhängte Geldstrafe über 1.500 Euro aus. Der Hinweisgeber gilt damit zwar als strafrechtlich verantwortlich, bleibt aber ohne Strafe. Mit dem Urteil eines Berufungsgerichts vom Dienstag, das nur indirekt mit der Veröffentlichung von Steuer-Informationen zu tun hat, wurde die juristische Aufarbeitung der Affäre abgeschlossen. Der an der Enthüllung beteiligte Journalist Edouard Perrin wurde bereits in vorangegangenen Verfahren freigesprochen.

Der damalige Angestellte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), war bereits im Januar vom Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit den »Luxleaks«-Dokumenten freigesprochen worden. Das höchste Gericht des Großherzogtums hatte Deltour einen besonderen Schutz als »Whistleblower« zuerkannt. Durch »Luxleaks« war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten.

Beim Freispruch vom Dienstag ging es nur noch um die Frage, ob das Herunterladen von Ausbildungsunterlagen - für die der Whistleblower-Status nicht galt - als Diebstahl bestraft werden müsse. Dies geschah nun nicht. Der Hinweisgeber muss aber einen symbolischen Euro Schadenersatz an den Arbeitgeber zahlen. Das Urteil bedeutet, dass der Mann als unbescholten gilt, wenn er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt. dpa/nd

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