Verbot von Bienenkillern zulässig
Bayer und Syngenta verlieren vor EU-Gericht
Luxemburg. Das Gericht der EU hat die von der EU-Kommission erlassenen Beschränkungen und Verbote für den Einsatz als bienenschädlich geltender Pestizide weitgehend bestätigt. Das Gericht wies am Donnerstag die Klagen des deutschen Chemiekonzerns Bayer und des Schweizer Herstellers Syngenta ab. Einer Klage von BASF gab es weitgehend statt.
Die EU-Kommission hatte 2013 den Einsatz von Neonikotinoiden mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid weitgehend verboten. Bayer und Syngenta wollten die Verbote für nichtig erklären. Syngenta beantragte zudem Schadenersatz von mindestens 367,9 Millionen Euro.
Das Gericht wies die Klagen »in vollem Umfang« ab. Es verwies auf schärfere Anforderungen auf Unionsebene, wonach Bienen den Stoffen nur in »vernachlässigbarer Weise« ausgesetzt werden dürften oder die Verwendung »keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker« haben dürfe.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) bezeichnete das Urteil als »vollumfänglichen Erfolg für Mensch und Natur«. »Mit dem Urteil hat das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht«, sagte DNR-Präsident Kai Niebert. Indem sich das Gericht auf den Vorsorgegrundsatz beziehe, widerspreche es der Rechtsauffassung, dass Schäden erst eingetreten sein müssen, um gesetzliche Regelungen zu erlassen, sagte Ilka Dege, DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik.
Beschränkungen gab es seit 2013 auch für Pestizide mit dem Wirkstoff Fipronil. Dagegen klagte BASF. Hier erklärte das Gericht die Beschränkung des Einsatzes für nichtig. Die Kommission habe gegen den Vorsorgegrundsatz verstoßen, weil sie auf die Folgenabschätzung verzichtet habe. AFP/nd
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