Sperrklauselsperre nötig

Uwe Kalbe über den Versuch Berlins, das EU-Wahlrecht zu beschneiden

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Sperrklauseln, die Kleinstparteien von Parlamenten fernhalten sollen, benachteiligen die Wähler jener Parteien. Das kann nicht demokratisch genannt werden. Auch in Deutschland nicht. Dennoch ist die Fünfprozenthürde hierzulande nicht in Gefahr, weil das Bundesverfassungsgericht fand, dass die Gefahr einer Destabilisierung der parlamentarischen Verhältnisse von ihrer Abschaffung ausginge. Wenn nun aber die Bundesregierung für die Wahl zum EU-Parlament eine Sperrklausel einführen will, obwohl das Bundesverfassungsgericht es in diesem Fall als rechtswidrig bewertet hatte, ist dies schon ein starkes Stück.

Es ist ein starkes Stück Entmündigung der Wähler. Aus solchem Stoff ist die Wahlmüdigkeit gemacht, nach deren Ursachen die selben Parteien immer ganz unschuldig fragen, die sich bei der EU-Wahl nun die ungefährliche, aber lästige Konkurrenz vom Hals schaffen wollen. Entmündigung ist die Kehrseite von Bevormundung. So machtarrogant, wie sie zu Hause handelt, nötigt die Regierungskoalition ihre Vorstellungen geordneter Verhältnisse auch den übrigen EU-Ländern auf. Und dies aus rein nationalen Erwägungen. Dass sie zur Wahlrechtsänderung nun die Frist versäumt hat, ändert am Problem nichts. Spätestens 2024 wird es wieder auftauchen. Aber vielleicht sind die Akteure dann schon selbst Kleinstparteien.

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