Neonazi von Gericht freigesprochen

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Der Berliner NPD-Funktionär Sebastian Schmidtke ist in einem Prozess um Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Vorwürfe seien nicht nachgewiesen worden, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag und schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Hintergrund des Verfahrens war das Abspielen verbotener Lieder bei einer Versammlung der rechtsextremen Partei im September 2015 vor dem damaligen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Stadtteil Moabit. Schmidtke, damals Landesvorsitzender der NPD, sei Leiter der gegen die Asylpolitik gerichteten Kundgebung gewesen, hieß es in der Anklage. Zwei der gespielten Lieder seien wegen ihres diffamierenden Inhaltes indiziert gewesen. Nach Polizeiangaben hatten sich acht Rechtsextremisten versammelt. Etwa 50 Gegendemonstranten hätten versucht, die NPD-Kundgebung zu übertönen. Der NPD-Funktionär hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. »Die Auswahl der Musik und das Abspielen gehörte nicht zu meinen Aufgaben«, hieß es in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Als die Lieder von der Polizei beanstandet wurden, habe er sofort reagiert. Der Prozess war in einem ersten Anlauf im Januar 2017 gescheitert. dpa/nd

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