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- Nitrat-Urteil
Gülle zum Trinken?
Grit Gernhardt fürchtet, dass das Nitrat-Urteil nicht viel nützt
Wer einen Wassersprudler besitzt, kennt die Aromen, mit denen man das Leitungswasser geschmacklich aufpeppen kann. Von der Geschmacksrichtung Gülle hat man dabei bisher nicht gehört. Dennoch ist es Tatsache, dass seit Jahren Bestandteile der zum Zwecke der Düngung auf den Feldern verteilten Gülle in Bächen, Flüssen und im Grundwasser landen. Grund ist die Massentierhaltung, bei der viel zu viele Tiere auf viel zu kleinen Flächen leben müssen und bei der täglich massenweise nitrathaltige Gülle anfällt, die großzügig auf den Anbauflächen ausgebracht wird.
Das missfällt nicht nur Fischen, Pflanzen und den Kläranlagenbetreibern, die das Nitrat mühsam aus dem Wasser filtern müssen, damit es nicht im Trinkwasser landet, sondern veranlasste die EU-Kommission auch zu einer Klage gegen Deutschland. Seit Donnerstag steht fest, dass die Bundesrepublik die Grenzwerte trotz Mahnungen jahrelang nicht einhielt und die Wasserqualität nicht ausreichend schützte.
Nun drohen Strafzahlungen - die am Ende wohl die Verbraucher zahlen müssten, weil der politische Einfluss der Agrarindustrie den der Verbraucher erfahrungsgemäß weit übersteigt. Noch schlimmer ist, dass auch die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung das Nitratproblem nicht löst. Zu viele Ausnahmen und fehlende Kontrollen lassen den Landwirten Spielraum für weiteren gedankenlosen Umgang mit Düngemitteln - es ist zu hoffen, dass die Geschmacksrichtung Gülle nicht doch noch kommt.
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