Das Ende? Wohl kaum

Die Urteile gegen einige der NSU-Täter sind gesprochen

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Manfred Götzl, die Pensionierung vor Augen, mag erleichtert sein. Man hat dem von ihm geleiteten Prozess vor dem Oberlandesgericht verschiedenste Attribute gegeben. Historisch sei er. Man verglich das Verfahren in seiner Bedeutung mit der Verurteilung von Auschwitz-Mördern oder den RAF-Prozessen. Nichts davon stimmt.

Einzigartig ist der Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aber (bislang) schon. Mit seiner Dauer von über fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen gehört er zu den längsten Strafverfahren und ist ganz sicher die bisher größte juristische Anstrengung zur Verurteilung von rechtsextremistisch motivierten Gewaltverbrechern in der Geschichte der Bundesrepublik. So etwas geht ein in die Rechtsgeschichte.

Und wie ist das Resultat all dieser Bemühungen? Trotz der höchst differenzierten und im einzelnen sicher solide begründeten Strafzumessung für die Angeklagten ist das Ergebnis des Prozesses in höchstem Maße unzulänglich.

Ihm gelang keine tiefere Aufklärung der NSU-Verbrechen, sondern bestätigte indirekt die von der Bundesanwaltschaft verdächtig früh in Umlauf gebrachte, doch nicht haltbare These, laut der der NSU nur aus einem Trio und wenigen Unterstützern bestand. Man negierte Vernetzungen, die über die deutschen Grenzen hinausgingen, klärte nicht auf, wie und von wem die Opfer ausgewählt und die Tatorte ausgespäht worden sind. Zahlreiche Helfer, die den Mördern Unterschlupf gewährten, sie finanziell, mit Waffen und Bombenmaterial unterstützten, bleiben unerkannt. Wie kann es sein, dass die Täter nirgends DNA- oder Fingerspuren hinterlassen haben? Im Prozess wurden verdächtige Geheimdienstler und ihre V-Leute entlastet. Wie passt der Mord an einer jungen Polizistin in das Tatgeschehen?

Die Liste der offenen Fragen ist lang. Auch wenn die 43-Jährige Hauptangeklagte Beate Zschäpe schuldig gesprochen wurde, so als hätte sie - wie vermutliche ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich beim Auffliegen des NSU-Kerntrios im November 2011 selbst gerichtet haben sollen - bei den zehn Morden den Abzug der Waffen gedrückt, die Bomben gezündet und die Raubüberfälle begangen. Man glaubte ihr die Darstellung nicht, wonach sie nur eine schwache Frau gewesen sei, von ihren Freunden abhängig, unwissend und unbeteiligt an den NSU-Verbrechen. Im Gegenteil. Das Gericht sieht sie als Mittäterin. Es habe es eine Art Arbeitsteilung gegeben: Die beiden Uwes reisten quer durchs Land, töteten und raubten, während Zschäpe daheim in Sachsen und beim Campingurlaub den brav-kleinbürgerlichen Rückzugsraum der Täter sicherte.

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar möglich, doch nach der bisherigen Rechtspraxis kaum denkbar. Eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft wurde aber nicht verhängt.

Neben Zschäpe saß Ralf Wohlleben auf der Anklagebank. Er muss zehn Jahre ins Gefängnis, denn Wohlleben ist Waffenbeschaffer des NSU. Er hatte die »Ceska«-Pistole besorgt, mit der neun Männer ausländischer Herkunft aus rassistischen Gründen ermordet wurden. Und er war nach Ansicht der Bundesanwaltschaft als »Mastermind mit überlegenem Sonderwissen« der leitende, lenkende Geist des Trios.

Der frühere Vizechef der Thüringer NPD habe nach dem Abtauchen des NSU-Trios die Rolle des »Chefunterstützers« übernommen. In München wurde er von Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfram Nahrath verteidigt, alle drei tragen die Bezeichnung Rechtsanwalt im doppelten Sinn. Sie sind mit ihrem Mandanten ideologisch wohl so ziemlich auf einer Linie und stellten - als Provokation des Systems - die meisten Befangenheitsanträge gegen den Strafsenat. Immer wieder attackierten sie vor allem die Nebenklägeranwälte höchst direkt und zynisch.

Auch André E. bekannte sich - via Verteidigung - dazu, überzeugter Nationalsozialist zu sein. Rassismus ist ihm per Tattoo auf den Leib geschrieben. Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei unter anderem eine Zeichnung an der Wand gefunden, darauf seine Kameraden Mundlos und Böhnhardt sowie der Runen-Schriftzug: »Unvergessen«.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Schweigsamen zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht wertete seine Rolle als NSU-Helfer jedoch deutlich geringer und ließ es bei zwei Jahren und sechs Monaten bewenden. Zugleich hob Richter Götzl den Haftbefehl auf, was von anwesenden Gesinnungsgenossen mit Jubel und Applaus quittiert wurde.

Auf freiem Fuß bleibt - bis das Urteil rechtskräftig ist - auch Carsten S. Er ist wegen seines Alters zum Tatzeitpunkt zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte gestanden, den Mördern die »Ceska«-Pistole übergeben zu haben. Vorerst noch nicht in die Zelle muss auch Holger G., der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden ist.

Zschäpes Verteidiger kündigten umgehend eine Revision des Urteils an. Auch Wohllebens Anwälte wollen den Bundesgerichtshof in Karlsruhe anrufen. Bis die obersten Richter sich des Falls annehmen, dürfte es dauern. Zunächst muss das Gericht das schriftliche Urteil vorlegen. Wann also in Karlsruhe vermutlich das endgültige letzte Wort in diesem »Jahrhundertprozess« gesprochen wird, ist ungewiss. Die wesentliche gesellschaftliche Frage lautet jedoch: Wie gehen die Ermittlungen weiter?

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