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Nichts ist vorbei
Bundesweite Demonstrationen unter dem Motto »kein Schlussstrich« / Angehörige fordern weiteres Verfahren
Die Urteile mögen nun im NSU-Verfahren gesprochen worden sein. Demonstranten, Opfervertreter und Politiker machen jedoch deutlich, dass ein Großteil der Aufklärung der rechtsterroristischen Verbrechen noch aussteht. Auch die Ergebnisse des Prozesses werden kritisiert.
Die Opferanwälte der Nebenklage zeigten sich in einer gemeinsamen Erklärung »nicht nur enttäuscht, sondern auch wütend« über das Urteil. Kritisiert wurden vor allem die als zu milde empfundenen Haftstrafen gegen André Eminger und Ralf Wohlleben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft für Eminger wegen Beihilfe zu den Morden gefordert, zum Schluss bekam er zweieinhalb Jahre wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Als der Richter am Mittwoch verkündete, dass Eminger sofort frei kommt, brach unter den anwesenden Neonazis Jubel aus.
»Unerträglich ist für die Angehörigen der Mordopfer, dass die milde Strafe gegen Eminger als Bestätigung seines Auftretens aufgefasst werden muss«, erklärten die Nebenkläger. Eminger hat auf seinem Bauch »Die Jew Die« (stirb Jude, stirb) tätowiert, darüber das Symbol der SS-Totenkopfverbände.
Auch die Verurteilung von Ralf Wohlleben zu zehn Jahren Gefängnis wird als zu gering kritisiert. Die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss wies auf die besondere Rolle von Wohlleben sowohl für das NSU-Netzwerk als auch für die Neonazi-Szene hin. »Wohlleben ist nach wie vor ein überzeugter Neonazi, der, während seine untergetauchten Freunde mordend durch die Bundesrepublik zogen, die ideologische Begleitung in Form von Blood&Honour-Konzerten organisierte.« Im Zuge des Prozesses sei er zur Ikone der Neonaziszene geworden, auf rechtsradikalen Konzerten sammele man Geld für seine Unterstützung. Laut König-Preuss müsse angesichts der langen Untersuchungshaft befürchtet werden, dass Wohlleben bereits im nächsten Jahr aus der Haft entlassen werden könnte. Die Politikerin befürchtet, dass Wohlleben danach als »Märtyrer« der Szene zurückkomme.
Die Nebenkläger kritisierten in ihrer Erklärung weiterhin die Verengung von Bundesanwaltschaft und Gericht auf ein isoliertes »Tätertrio« sowie die Rolle der Behörden im NSU-Komplex. »Das Gericht stellt den NSU als abgeschottetes Trio dar, das bereits vor dem Untertauchen seine Entscheidungen alleine traf. Es spricht auch die Ermittlungsbehörden davon frei, dass sie Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen hätten finden können und müssen.« Der Verfassungsschutz und »die strukturell rassistischen Ermittlungen zu Lasten der Angehörigen der Opfer« würden gar nicht erwähnt. Man hoffe nun auf eine weiteres Verfahren, dass auch den Staat juristisch zur Verantwortung zieht. »Wir möchten, dass ein Gericht in Deutschland feststellt, dass der Staat versagt hat«, sagte die Anwältin der Familie des ersten NSU-Opfers Enver Simsek, Seda Basay, am Donnerstag.
Der Anwalt Mehmet Daimagüler wies zudem auf das institutionelle Versagen hin, das in seiner Tragweite nicht eingestanden werde. »Das Gerede von Ermittlungspannen ist eine Verniedlichung und Verharmlosung«, sagte er. »Was wir hier haben, hat System.« König-Preuss warnte, dass das Agieren der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU nicht als Bagatelle betrachtet werden dürfe. Die Abgeordnete hatte am Mittwoch in drei Fällen Strafanzeige gegen Mitarbeiter Thüringer Sicherheitsbehörden gestellt, die nach ihrer Auffassung durch dazu beigetragen hatten, dem NSU das Untertauchen zu ermöglichen oder ihn unterstützten.
Politiker unterschiedlicher Parteien wiesen darauf hin, dass es eine weitere Aufarbeitung der NSU-Verbrechen benötige. »Die Ermittlungen müssen wegen des rechtsextremistischen Umfelds weitergehen«, erklärte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der ehemalige Chef des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Clemens Binninger (CDU), stellte fest: »Die wichtigste offene Frage ist nach wie vor, war der NSU wirklich nur ein Trio?«
Zumindest Tausende Demonstranten beantworteten die Frage am Mittwochabend eindeutig mit einem »Nein«. Bundesweit gingen sie unter dem dem Motto »Kein Schlussstrich« auf die Straße. In München liefen Angehörige der NSU-Opfer vor 3000 Demonstranten mit Bildern der Ermordeten. In Berlin hatten rund 1000 Menschen protestiert. Rob Seedorf vom Bündnis »Irgendwo in Deutschland« sagte zu »nd«: »Die Aussage des Prozesses ist klar: man will abhaken, was passiert ist und es soll ein Schlussstrich gezogen werden.« Alleine bei den G20-Prozessen habe es längere Strafen für das Werfen von Flaschen gegeben. »Wir erwarteten wenig und sind dennoch enttäuscht worden.«
Der Aktivist Garip Bali vom antirassistischen Kulturverein Allmende e.V. sagte dem »nd«: »Der NSU-Komplex wurde nicht ausreichend aufgeklärt. Im Gegenteil: Viele Dinge wurden von staatlicher Seite vertuscht. Eigentlich bestand von Anfang an kein Interesse, den NSU und die Hintergründe aufzuklären.«
Die Spuren des NSU führen auch nach Berlin. Mehrere Berliner, wie der ehemalige Deutschland-Chef von der Naziorganisation »Blood & Honour« und V-Mann Stephan Lange, standen mit dem NSU in engem Kontakt. Ermittlungen zeigen, dass der NSU jüdische Einrichtungen in Berlin ausspähte. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es in Berlin trotzdem bisher noch keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex, wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) auf der Demonstration kritisierte. Auch die Rolle der Behörden stand bei dem Protest in der Kritik: Das LKA Berlin leitete mindestens fünf Hinweise auf das NSU-Trio nicht an die fahndenden Behörden weiter. Startpunkt der Demonstration war deshalb der Platz der Luftbrücke, wo das Landeskriminalamt sitzt. Die Teilnehmer*innen der Demonstration, die am Neuköllner Hermannplatz endete, riefen: »Nazis morden, der Staat macht mit - der NSU war nicht zu dritt.«
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