Anzahl der Abschiebungen nach Tunesien gestiegen

Von Januar bis Ende Mai sind bereits 155 Menschen in den Maghreb-Staat zurückgebracht worden / Gerichtliche Klärung im Fall Sami A. erwartet

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Anzahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Tunesien ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 wurden 17 Tunesier in ihr Heimatland zurückgebracht. 2016 waren es 116 und 2017 bereits 251, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. In diesem Jahr sind von Januar bis Ende Mai schon 155 Menschen in den Maghreb-Staat zurückgeführt worden.

Derzeit macht die möglicherweise rechtswidrige Abschiebung des als »Gefährder« eingestuften Sami A. am Freitag Schlagzeilen. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung kam beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch erst an, als das Flugzeug mit A. aus Düsseldorf schon Richtung Tunis in der Luft war. Am Nachmittag ordnete das Verwaltungsgericht dann an, der Mann, der für den ehemaligen Al-Kaida-Chef Osama bin Laden gearbeitet haben soll, sei nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung sei »grob rechtswidrig« und »verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien«, kritisierte das Gericht in scharfer Form die Behörden. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte dagegen Beschwerde an, die zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden solle.

Hintergrund der gestiegenen Anzahl sind Gespräche, die der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit den nordafrikanischen Maghreb-Staaten im Frühjahr 2016 geführt hat, um Abschiebungen zu erleichtern. Dabei ging es unter anderem um die schnelle Identifizierung und die Beschaffung der notwendigen Dokumente für die Ausreisepflichtigen.

In Deutschland leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 760 Menschen, die als »Gefährder aus dem islamistischen Spektrum« eingestuft sind. Das bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden ihnen schwere Straftaten zutrauen. Rund zwei Drittel davon sind entweder deutsche Staatsbürger oder Bürger eines EU-Lands. Von den »Gefährdern« aus sogenannten Drittstaaten, also weder Deutschland noch EU, ist nach Angaben des Ministeriums rund ein Drittel ausreisepflichtig. dpa/nd

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