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NSU: Zweiter Angeklagter kommt frei
Wohlleben könnte schon im August entlassen werden
Nach André Eminger wird offenbar in kurzer Zeit auch der NSU-Mitangeklagte Ralf Wohlleben aus der Haft entlassen. Die Anwälte des ehemaligen NPD-Kaders hatten dies noch in der vergangenen Woche beantragt. Wohlleben wird vermutlich schon im August nach Thüringen zurückkehren können, wie die »Süddeutsche Zeitung« aus Justizkreisen erfuhr. Das Oberlandesgericht München hatte den 43-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt, zwei Jahre weniger als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Von dieser Strafe hatte Wohlleben bereits zwei Drittel abgesessen, womit diese nun zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wohlleben gilt als einer der wichtigsten Unterstützer des NSU-Netzwerks und soll neben umfangreichen Geldmitteln auch die Ceska-Pistole beschafft haben, mit der die Morde begangen worden sind - wobei er das bestreitet. Noch von der Untersuchungshaft aus hatte Wohlleben Kontakt in die Neonazi-Szene gepflegt, diese verehrt ihn heute als Helden. Unter dem Schlagwort »Freiheit für Wolle« wurden auf Rechtsrock-Konzerten Spenden für den überzeugten Neonazi gesammelt. Die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (LINKE) geht davon aus, dass Wohlleben schon bald ein Gast auf einer thüringischen Nazi-Veranstaltung sein könnte. »Ich würde mich nicht wundern, wenn er am 25.8. beim Rechtskonzert in Mattstedt auftritt«, so die Abgeordnete auf Twitter. Die rechtsradikale Szene lädt unter dem Titel »Rock gegen Überfremdung« Tausende Neonazis in das 500-Einwohner-Dorf.
Ezra, die thüringische Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, warnt vor einer Ermutigung rechter Kreise durch die Haftentlassung Wohllebens. »Nach der Ankündigung, dass nun auch der Neonazi Ralf Wohlleben aus Jena neben André Eminger aus der Haft entlassen werden soll, kann damit gerechnet werden, dass der Rechtsterrorismus einen Auftrieb erhält«, so die Initiative. »Beide zählen zu zentralen Akteuren des NSU-Netzwerks, sie gelten in der Szene als Idole und ›Märtyrer‹.«
Zumindest im Fall von Eminger hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag Revision eingelegt. Der NSU-Mitangeklagte war zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen Eminger nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Sie glaubten ihm, dass er von den Morden nichts gewusst habe und verurteilten den 38-Jährigen lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Haftbefehl gegen ihn war noch am Mittwoch aufgehoben worden. Würde die Sichtweise des Gerichtes bezüglich Eminger bestehen bleiben, würde dies die Gefahr stark erhöhen, dass weitere NSU-Unterstützer nicht mehr juristisch verfolgt werden.
Bei linken Kritikern des NSU-Komplexes scheint dagegen die Strafverfolgung derzeit ziemlich effizient zu laufen. Die Hamburger Polizei ermittelt aktuell gegen vier Aktivisten, weil diese mehrere kritische Plakate in der Hansestadt verteilt haben sollen. »Aufklärung erfolgt. Im Jahr 2134« stand etwa auf einem, dazu der Verweis, dass ein interner Bericht des Hessischen Verfassungsschutzes zum NSU-Mord an Halit Yozgat für 120 Jahre weggeschlossen wurde. Ein anderes Plakat kritisiert, dass Hamburg das einzige Land ist, dass trotz NSU-Mord noch keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat. Die Polizei prüft nun, ob eine »Substanzbeschädigung« vorliegt, sagte ein Sprecher. Dies sei möglicherweise eine Straftat.
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