Cool bleiben auf dem Weg in den Urlaub

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Die meisten Bundesländern haben Schulferien. Die Folge: Verstopfte Straßen und kilometerlange Staus. Da liegen die Nerven schnell blank. Mancher Autofahrer macht seinem Ärger lautstark Luft, was hierzulande und im Ausland zu saftigen Strafen führen kann. Über die Folgen informiert der nd-ratgeber.

Soziales: Bundessozialgericht - Zugang zu abschlagsfreier Rente mit 63 erschwert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Zugang zur abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren erschwert. Für die erforderlichen 45 Beitragsjahre zählt der Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur dann mit, wenn dies auf eine Insolvenz oder völlige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurückgeht. Ausführliches lesen Sie im nd-ratgeber.

Arbeit: Urteil - Über längeren Zeitraum Stromnutzung am Arbeitsplatz: Kündigungen rechtens oder nicht? Diebstahl am Arbeitsplatz rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Diebstahls handeln. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Mehr zum Urteil finden Sie im nd-ratgeber.

Wohnen: Mietrecht - Mietminderung wegen Geruchs. Sorgt ein defektes Küchenabflussrohr für unangenehme Gerüche in der ganzen Wohnung, kann der Mieter die Miete um zehn Prozent mindern. Mieter können ihre Miete mindern, wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Wie hoch die Minderung ausfallen darf, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung ist. Außerdem muss der Mieter den Mangel umgehend dem Vermieter melden. Der Anspruch auf Mietminderung gilt per Gesetz für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel besteht. Bezahlt der Mieter aus Unwissenheit weiterhin die volle Miete, kann er laut Gericht den zu viel gezahlten Betrag später zurückfordern. Details finden Sie im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wichtig für Wohneigentümer - Erste Energieausweise ungültig. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert: Bei Wohnungseigentum ist die Gemeinschaft für den Energieausweis zuständig. Vermieter sollten den Beschluss rechtzeitig beantragen. Wer sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis zum Gebäude vorlegen. Das gilt bei Wohngebäuden mit Baujahren vor 1965 seit dem 1. Juli 2008 (und für jüngere Gebäude seit 2009). Da Energieausweise für 10 Jahre ausgestellt werden, sind die ersten nun seit Juli 2018 ungültig. Die Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Familie und Steuern: Ein Trauerfall kostet mehr als ein Leben. Tritt ein Todesfall ein, haben die trauernden Angehörigen meist nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen zu verschmerzen. Sie müssen sich auch um die Details der Bestattung kümmern und haben bürokratischen Verpflichtungen nachzukommen. Ausgerechnet in der Zeit der Trauer sind amtliche und organisatorische Dinge zu regeln, für die man »keinen Kopf« hat. Fragen & Antworten rund um den Sterbefall finden sich im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Erhöhtes Einbruchrisiko in der Ferienzeit - Welche Versicherung hilft? Was gilt es zu beachten? Viele Familien machen im Sommer gemeinsam Urlaub. Kriminelle wiederum nutzen die Ferienzeit, um in die dann leerstehenden Wohnungen und Häuser einzubrechen. Welche Versicherung hilft bei Einbruch? Wie sollten sich Betroffene im Schadenfall verhalten? Eine Versicherungsexpertin informiert im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Fluggastrechte - Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein verspäteter Flug, stundenlanges Warten am Flughafen: In solchem Fall können Reisende nach EU-Recht Entschädigungen verlangen. Doch welche Airline ist zuständig? Manchmal kann es knifflig werden – wie im Fall, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt wurde. Das Urteil wird ausführlich im nd-ratgeber erläutert.

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