Ein Trauerfall kostet mehr als ein Leben

Fragen & Antworten

  • Lesedauer: 5 Min.

Wie sollte eine Check-Liste aussehen, die die wichtigsten Punkte erfasst?

Als Erstes muss ein Arzt den Totenschein ausstellen, das ist insbesondere bei Sterbefällen daheim zu beachten;

Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen
Bei Bedürftigen muss die Gemeinde nicht nur die Bestattungskosten übernehmen, sondern auch die Kosten für einen einfachen Grabstein. Darauf haben Betroffene aufgrund der Gepflogenheiten Anspruch.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Sozialgerichts in Mainz vom 19. Juni 2018 (Az. S 11 SO 33/15).

Für ihre verstorbene Tochter beantragte die Frau im Jahr 2010 Bestattungskostenbeihilfe bei dem Sozialamt. Dieses bewilligte ihr daraufhin einen Betrag von 2487,92 Euro für die Bestattungs- und Friedhofskosten. Im Januar 2014 beantragte die Frau dann die Übernahme der Kosten für den Grabstein in Höhe von 3100 Euro. Ihrem Antrag fügte sie eine Rechnung in dieser Höhe bei.

Die Stadt lehnte den Antrag ab. Sie begründete dies damit, dass kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten eines Grabsteins bestehe. Ein Holzkreuz sei ausreichend. Der Grabstein zum Preis von 3100 Euro sei darüber hinaus unverhältnismäßig. Steine könnten bereits zu einem Preis von 300 Euro erworben werden.

Die Frau klagte daraufhin. Sie meinte, die Aufstellung eines Grabsteins auf dem örtlichen Friedhof sei üblich. Dies ergebe sich auch aus der Friedhofssatzung.

Die Frau bekam teilweise Recht. Die Stadt muss ihr einen Betrag von 1856,40 Euro erstatten. Zu den Bestattungskosten gehörten in ihrem Fall auch die Kosten eines einfachen Grabsteins. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten berücksichtigt werden könnten. Für die erforderlichen Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspreche, maßgeblich. Zur Überzeugung des Gerichts genüge hierfür ein Betrag von 1856,40 Euro. Das Gericht hatte mehrere Angebote eingeholt. Diese Summe entspreche der Höhe des günstigsten mehrerer Angebote. DAV/nd

  • die Sterbeurkunde ist beim Standesamt zu beantragen;
  • die Bestattungsdokumente müssen zusammengestellt werden, dabei unterstützt häufig der Bestattungsunternehmer, der beauftragt werden muss;
  • außerdem ist der Todesfall beim Arbeitgeber, bei der Kranken- und Rentenkasse sowie bei den Versicherungen des Verstorbenen zu melden;
  • das Nachlassgericht ist zu kontaktieren, gegebenenfalls um dort auch ein nicht amtliches Testament im Original einzureichen;
  • wichtig ist ebenfalls, einen Antrag auf Rentenfortzahlung beim Rententräger zu stellen;
  • ferner sollten alle laufenden Verträge des oder der Verstorbenen gekündigt und er oder sie bei Ämtern, Vereinen, Organisationen abgemeldet werden.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für eine Bestattung und welche Fristen sind zu beachten?

Neben der klassischen Sarg- und Urnenbeisetzung gibt es zahlreiche alternative Bestattungsmöglichkeiten. Die deutschen Gesetze schließen viele eher ausgefallene Varianten wie eine Diamantbestattung aus.

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählt der Friedhofszwang: Verstorbene dürfen nur auf dafür zugelassenen Flächen ihre letzte Ruhe finden. Die Bundesländer legen diese Regelung allerdings unterschiedlich streng aus. Die Urne zu Hause aufzubewahren, geht nicht.

Auch die Bestattungsfrist ist in den Bundesländern unterschiedlich. Sie beginnt bei 48 Stunden und endet beispielsweise in Baden-Württemberg nach 4, in Brandenburg nach 10 Werktagen. Über die genauen Fristen können sich Trauernde beim Bestatter oder zuständigen Friedhofsamt informieren.

Was ist wichtig für die Organisation der Bestattung?

Um mit der Planung der Beerdigung zu beginnen, sollten Angehörige zunächst ein Bestattungsunternehmen auswählen. Das kann das nächstgelegene sein. Wer Kraft und Zeit hat, kann sich aber auch verschiedene Angebote einholen, um sich einen Überblick über Möglichkeiten und Kosten zu verschaffen.

Auf jeden Fall müssen die Trauernden für sich einige Fragen klären. Zum Beispiel: Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung werden? Soll ein Geistlicher anwesend sein? Findet die Beerdigung auf einem klassischen Friedhof oder in einem sogenannten Friedwald statt, wo die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an der Wurzel eines Baumes ruht. Neben der Beerdigung sollten sich die Hinterbliebenen auch Gedanken darüber machen, ob sie eine Trauerfeier abhalten wollen und in welchem Rahmen.

Welche Kosten kommen auf die Angehörigen zu?

Leider werden Angehörige recht schnell mit den Kosten für Bestattung und Trauerfeier konfrontiert. Die komfortabelste Lösung ist es, ein Komplettpaket bei einem Bestatter zu buchen. Hier haben Hinterbliebene allerdings weniger Kontrolle über die entstehenden Kosten.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus festen und variablen Ausgaben zusammen. Zu den festen Ausgaben zählen alle notwendigen Dokumente wie beispielsweise die Sterbeurkunde. Die Kosten hierfür legen die Gemeinden fest.

Auch die Gebühren für die Grabstätte auf dem Friedhof sind festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Art des Grabes. Grundsätzlich sind die Preise in ländlichen Gemeinden meist deutlich niedriger als in der Stadt. Auch eine Urne schlägt weniger zu Buche als ein Sarg, dazu kommen dann jedoch die Kosten des Krematoriums.

Die variablen Kosten betreffen zum größten Teil die Beerdigung selbst: Vom Blumenschmuck bis zur Musik sind dem Budget keine Grenzen gesetzt.

Kann man nötigenfalls auch finanzielle Unterstützung beim Sozialamt beantragen?

Falls Angehörige nicht ausreichend Geld für die Organisation der Beerdigung zur Verfügung haben, können sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und hier einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie nützlich ist eine Sterbegeld-Versicherung?

Allzu oft wird die eigene Familie überrascht von dem, was an Kosten auf sie zukommt. Um finanzielle Risiken auszuschließen, ist es daher nützlich, schon zu Lebzeiten eine Sterbegeld-Police abzuschließen, die die Möglichkeit bietet, für die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten vorzusorgen und so die Hinterbliebenen vor möglichen finanziellen Sorgen und Nöten in schwerer Zeit zu schützen. Die Auszahlung kann je nach Volumen die Beerdigungskosten komplett oder zumindest zum Teil decken.

Hinterbliebene sollten die Versicherung möglichst innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall informieren. Welche Dokumente sie dafür benötigen, regelt das entsprechende Versicherungsunternehmen. In den meisten Fällen benötigen sie den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.

Was lässt sich zu den Bestattungskosten sagen?

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas rechnet mit durchschnittlichen Gesamtkosten von 6000 Euro. Eine günstigere Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung ist schon für 2000 bis 3000 Euro möglich. Kommen eine Trauerfeier, Traueranzeigen und ein Grabmal hinzu, steigen die Kosten schnell über 4000 Euro. Vom Staat ist allerdings keine Unterstützung zu erwarten, seit das gesetzliche Sterbegeld 2004 vollständig gestrichen wurde. nd

Tipps für Sterbefall

Der Ratgeber »Was tun, wenn jemand stirbt« der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) beleuchtet viele Situationen, die im Todesfall zu bewältigen sind. Welche Vorschriften und Gebühren sind zu beachten, wer ist wann worüber zu informieren, wie können Grab und Trauerfeier gestaltet werden, wie verfährt man mit Verträgen und Geldgeschäften? Enthalten ist eine hilfreiche Checkliste, in die man zu Lebzeiten alle wichtigen Informationen eintragen kann.

Die Broschüre ist für 14,90 Euro im Buchhandel oder bei der Verbraucherzentrale erhältlich. Für Versandkosten von 2,50 Euro kann man sie telefonisch unter (0211) 3809 555 oder www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellen.

Finanztest Spezial Hinterbliebene

Ein Sonderheft der Stiftung Warentest - erschienen am 24. März 2018 - hilft, im Sterbefall rechtzeitig das Richtige zu tun und an alles zu denken: mit Checklisten wie »Zuerst erledigen«, vielen Musterschreiben und Informationen zum Friedhofsrecht bis hin zu Kündigungen von Mitgliedschaften. Daneben sorgen praktische Tipps auch für den seelischen Beistand.

Das Finanztest Spezial Hinterbliebene hat 144 Seiten und ist zum Preis von 12,90 Euro im Handel erhältlich oder online unter www.test.de/spezial-hinterbliebene. Mehr Infos unter www.test.de/trauer. nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!