Wenn Widerspruch teuer wird

Sachsen: LINKE will Streichung der Extragebühr für Vereine, die im Fördergeld-Streit scheitern

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Dresden. Viele Vereine in Sachsen sind auf Fördergelder angewiesen. Doch wenn es Streit um die Berechtigung gibt, kann das Vereine am Ende Extragebühren kosten. Die LINKE hält das für ungerecht. Bisher ist es so: Bekommt ein Verein kein Fördergeld vom Land, kann er widersprechen. Scheitert er allerdings mit seinem Widerspruch, muss er eine Gebühr zahlen.

»Die Widerspruchsgebühr wirkt abschreckend«, sagte die LINKE-Politikerin Sabine Zimmermann der dpa. Für kleine gemeinnützige oder andere nicht erwerbswirtschaftliche Organisationen seien die Gebühren eine Belastung, selbst bei einem Durchschnittswert von 56,85 Euro. Mitunter fielen sogar Gebühren in vierstelliger Höhe an. Anlass der Kritik ist ein abgelehnter Bescheid des Vereins Arbeitsloseninitiative Sachsen mit Sitz in Pausa (Vogtland). Er hatte im Januar 2018 Widerspruch gegen eine Entscheidung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingelegt, weil ihm Geld aus einem Förderprogramm verwehrt wurde. Die Aufbaubank wies den Verein darauf hin, dass ein Widerspruchsverfahren kostenpflichtig ist, sofern es keinen vollen Erfolg hat. Zimmermann - sie ist Bundestagsabgeordnete ihrer Partei und Expertin für Arbeitsmarkt und Sozialpolitik - hatte deshalb im sächsischen Finanzministerium nachgefragt.

Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU) machte in seiner Antwort deutlich, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht von den Folgen eines Rechtsbehelfsverfahrens befreit werden können. Man habe nicht die Absicht, das entsprechende Gesetz zu ändern, schrieb er der Bundestagsabgeordneten Ende Juni. Zimmermann hält zumindest eine Änderung des Verwaltungskostengesetzes juristisch für möglich.

»Was fehlt, ist der politische Wille«, sagte die Politikerin. »Die Widerspruchsgebühr verhindert letztlich, dass solche Organisationen ihre Rechte wahrnehmen. Dadurch entgehen ihnen Fördergelder, die sie für ihre gesellschaftlich wertvolle Arbeit brauchen.« Engagement und Selbstorganisation der Vereine würden auf diese Weise behindert. Befreiungstatbestände müssten für alle greifen, die sich die Gebühren nicht leisten können. Jede finanzielle Belastung, die nicht an die Höhe der Einkünfte gekoppelt ist, sei sozial ungerecht und rechtsstaatlich fragwürdig. »Denn sie hält finanziell Schwache stärker davon ab, ihre Rechte zu verfolgen«, so Zimmermann.

Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bei der SAB in den beiden vergangenen Jahren 3117 Anträge auf eine Zuwendung abgelehnt. In 543 Fällen folgte ein Widerspruch. Die Zahl der Widerspruchsverfahren mit Gebühr belief sich auf 53. Die Höhe der Gebühren lag bei insgesamt rund 8830 Euro. Davon entfielen gut 5900 Euro auf zwei Fälle. dpa/nd

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