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Perfide Hatz auf Doppelstaatler
Österreichs rechte Regierung drängt darauf, Austrotürken ausbürgern zu lassen
Die ersten Urteile sind gefällt. Österreichs Gerichte bereiten sich auf eine Massenausbürgerung nie dagewesenen Ausmaßes vor. Betroffen sind alle Menschen mit türkischer und österreichischer Staatsbürgerschaft. Solche Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich verboten. Gestört hat das bislang niemanden, bis der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan seine Macht konsolidierte - und eine große Zahl der Türken in Österreich dies begrüßten.
Anfang August 2018 ist eines von bislang vier Urteilen ergangen, mit dem einem seit Jahrzehnten in Wien lebenden Mann die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Ismail K. kam vor 30 Jahren als 22-Jähriger »Gastarbeiter« von Anatolien an die Donau, erhielt nach sechsjährigem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft - und ist diese mit dem Vermerk »Republik Türkei/Staatenlos« nun wieder los. Das zuständige Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass K. nach dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft, für die er damals einen Nachweis erbringen musste, der den Austritt aus der türkischen belegte, wiederum heimlich die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hatte. Als Beweis reichte dem Gericht offensichtlich eine von der FPÖ zusammenkopierte, angebliche türkische Wählerliste. Deren Echtheit können Wiener Behörden nicht überprüfen und wollen türkische Stellen nicht bestätigen. Weil jedoch Ismail K. seiner »besonderen Mitwirkungspflicht« bei der Aufklärung nicht nachgekommen ist, wurde ihm die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.
Die besonders perfide Türkenhatz begann im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums vom 16. April 2017. Weil es vorhersehbar war, dass die Mehrheit der in Österreich lebenden Türken die Verfassungsänderungen begrüßten und damit im Sinne nicht nur der FPÖ »falsch« wählen würden, wollte man deren Stimmabgabe verhindern. FPÖ und Grüne drohten, sich genau anzusehen, wer von den türkischen Mitbürgern in die Konsulate zur Stimmabgabe gehen würde und wie viele davon auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Den besten Spitzeldienst brachte die FPÖ auf die Beine und veröffentlichte am 18. Mai 2017 eine Liste mit 100 000 Menschen, die zur Stimmabgabe in Österreich berechtigt waren. Diese Liste arbeiten die Gerichte nun ab. Weil die Türkei bei der Wahrheitssuche nicht kooperativ ist, wurde eine »besondere Mitwirkungspflicht« der Betroffenen angeordnet: Die der Doppelstaatsbürgerschaft Verdächtigten müssen nachweisen, keine türkischen Staatsbürger zu sein. Können oder wollen sie das nicht, wird die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. Auf die Frage, wie viele Menschen davon betroffen seien, antwortete der Leiter der Wiener Behörde lapidar: »Es sind sehr viele«.
Die Konsequenzen der Ausbürgerung sind dramatisch. Sie reichen vom Verlust des Arbeitsplatzes bis zur Annullierung von Verträgen, mithin auch bis zur Vernichtung der Existenz. So ist z.B. in Tirol der Kauf von Grundstücken oder Häusern für Nicht-EU-Bürger genehmigungspflichtig. Tausende austrotürkische Familien bangen nun, dass es im Fall der Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft rückwirkend zur Löschung ihrer Namen aus dem Grundbuch kommt. Dann wäre der Kauf, der vielleicht schon 20 oder mehr Jahre zurück liegt, rückabzuwickeln, was im schlimmsten Fall einer puren Enteignung entsprechen kann.
Die Reaktionen auf diese Art staatlichen Rassismus’ sind spärlich. Während die mitregierende FPÖ stolz auf den Erfolg ihrer ausländerfeindlichen Politik verweist, halten sich türkische Verbände mit Kommentaren zurück. Einzig Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meldet Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Vorgangsweise an, weil die bisherigen Urteilssprüche auf Basis einer von der FPÖ kopierten, nicht verifizierbaren Wählerevidenzliste gefällt wurden.
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