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Droht Markus Söder die Beugehaft?

Bayerns Verwaltungsgerichtshof prüft Erzwingungshaft für Politiker, um härtere Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Die bayerische Justiz prüft die Verhängung von Beugehaft gegen bayerische Amtsträger und Politiker, um härtere Umweltschutzmaßnahmen für eine bessere Luft in München durchzusetzen. Es sei erkennbar geworden, dass das Land unter dem Druck der bisherigen Zwangsgelder nicht einlenke, heißt es laut »Süddeutscher Zeitung« (Montag) in einem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs. »Allein erfolgversprechend erscheint vor diesem Hintergrund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger.«

In Deutschland sind im vergangenen Jahr in 65 Städten Schadstoff-Grenzwerte überschritten worden. Die Stadt mit den höchsten Belastungen vor allem durch Diesel-Abgase ist nach wie vor München, es folgen Stuttgart und Köln. Von Fahrverboten auf besonders belasteten Strecken will die in Bayern regierende CSU aber nichts wissen.

Das Gericht erwägt dem Bericht zufolge nun, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu bitten, ob eine Erzwingungshaft rechtmäßig wäre. Betroffen sein könnten dem Schreiben zufolge führende Beamte der Landesregierung, Umweltminister Marcel Huber oder Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU).

Wie in Dutzenden anderen deutschen Großstädten wird der Grenzwert für das Reizgas Stickstoffdioxid in München seit Jahren überschritten. Der Freistaat Bayern müsse deshalb seine Luftreinhaltepläne ändern und Dieselfahrverbote für München zumindest vorbereiten, hatten das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof bereits geurteilt. Die Frist dafür ist nun aber schon seit Jahresende 2017 verstrichen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte deshalb bereits Zwangsgelder in Höhe von 10.000 Euro angesetzt - ohne Erfolg. Die Landesregierung zahlte, steuerte aber nicht um.

Staatskanzleiminister Florian Herrmann sagte dem Blatt, man erwarte die Entscheidung des Gerichts »mit großer Gelassenheit«: »Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker hat im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage und ist daher unverständlich und absurd.«

Der Grenzwert bei der Belastung durch gesundheitsschädliche Stickstoffdioxide (NO2) liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In München wurden 2017 im Jahresmittel 78 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter gemessen. dpa/nd

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