Bauern müssen bei Rentenbeginn ihren Hof nicht abgeben

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Landwirte dürfen vom Staat nicht dazu verpflichtet werden, bei Renteneintritt ihren Hof abzugeben. Dies sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss vom 23. Mai 2018 (Az. 1 BvR 97/14 und Az. 1 BvR 2392/14) über zwei Verfassungsbeschwerden. Diese Vorschrift im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) greife in die Eigentumsfreiheit des Artikel 14 des Grundgesetzes ein, begründete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung. Agenturen/nd

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