Wem gehört das Wort?

Leistungsschutzrecht

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Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverlage (LSR) rechnen namhafte Verleger weiterhin mit signifikanten Zahlungen von großen Internetkonzernen. »Beim Rechtsstreit mit Google haben wir uns auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung eingestellt«, sagte der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte am Dienstag. »Es geht um die Frage, wem die Inhalte gehören, ob Google sich an geltendes deutsches und europäisches Recht hält oder sich weiter herausreden kann, Inhalte gar nicht zu verwerten.« Beim Kampf der Bewegtbildindustrie um einen angemessenen Zugang zu den Plattformen der großen Kabelgesellschaften habe die Durchsetzung des Rechts auch sieben Jahre lang gedauert. »Verfahren über diese Fragen sind Langstreckenläufe, keine Sprints«, betonte DuMont Schütte.

Das LSR war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Ein Jahr später erteilten etliche Verlage eine »Gratiseinwilligung« an Google, weil sie sonst nicht mehr mit »Snippets« (Vorschau-Inhalten) dargestellt worden wären. In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen muss sich nun der EU-Gerichtshof mit dem LSR beschäftigen. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die EU vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen. Wäre diese »Notifizierung« nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Wann der EU-Gerichtshof sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest. Google erklärte, man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen, sondern mit den Verlagen zusammenarbeiten. »Der Schlüssel für eine erfolgreiche, nachhaltige und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liegt in Innovation und Partnerschaft.« dpa/nd

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