Eine Tragödie mit ungewissem Ausgang

Heiner Busch hält das Bundesamt für Verfassungsschutz für ungeeignet, die AfD zu beobachten

  • Heiner Busch
  • Lesedauer: 3 Min.

Im »achtzehnten Brumaire des Louis Bonaparte« schrieb Karl Marx, dass sich alle großen weltgeschichtlichen Personen und Ereignisse wiederholen. Zuerst als Tragödie, dann als Farce. Er hat sich geirrt: Auch und vor allem die kleinen miserablen Ereignisse wiederholen sich, und zwar andauernd - zuerst als Farce und dann als kompletter Blödsinn. Das Ganze ist dann eine Tragödie. Der Beweis? Die aktuelle Debatte darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten solle.

Ausgelöst wurde sie durch den offensichtlichen Schulterschluss von Björn Höcke und Co. mit Pegida-Bachmann und diversen hitlergrüßenden und Migranten jagenden Nazis an ihrem »Schweigemarsch« in Chemnitz. Die Partei sei ein »Fall für den Verfassungsschutz«, meint nun die Grünen-Ko-Vorsitzende Annalena Baerbock. Und auch Manuela Schwesig, sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, plädiert dafür, dass der Inlandsgeheimdienst die AfD ins Visier nehmen soll.

Vor mehr als zwei Jahren hatten wir das schon einmal. Anlass waren die Äußerungen von Frauke Petry im »Mannheimer Morgen«. Sie erinnern sich: Schießbefehl an der Grenze, um Geflüchtete aufzuhalten. Anton Hofreiter, damals Ko-Chef der Grünen, und Sigmar Gabriel, zu der Zeit SPD-Vorsitzender, traten auf den Plan und forderten die Beobachtung der AfD. Gabriel äußerte sich in der »Bild am Sonntag«, bekanntlich dem Zentralorgan aller wirklichen Demokraten: Die AfD stehe nicht mehr »auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung« und in der Vergangenheit sei man »gut beraten« gewesen, »uns solche Gruppen genauer anzusehen«.

Das Personalkarussell hat sich inzwischen ein paar Mal gedreht. Petry, damals Aushängeschild des völkischen Flügels der AfD, galt irgendwann im Vergleich zu Alexander Gauland als »gemäßigt« und ist heute nicht mehr in der AfD. Gabriel und Hofreiter haben ihre Posten verloren. Ansonsten ist alles wie gehabt - einschließlich der Tatsache, dass die Unionsparteien in dieser Frage gespalten sind. Schließlich könnten in einigen Bundesländern, vielleicht in Bayern, vielleicht auch in Sachsen, demnächst Koalitionen mit den Rechten anstehen.

Eine Farce war die Debatte über die verfassungsschützerische Beobachtung der AfD schon 2016. Denn um zu begreifen, dass diese Partei rassistische Hetze betreibt, dass ihr Grund- und Menschenrechte - zumal die von Geflüchteten - schnurzpiepegal sind, dass sie nicht einfach nur national-konservativ ist, sondern ein Sammelbecken völkisch-nationalistischer Kräfte, dazu brauchte es schon seinerzeit keine Hilfe des Verfassungsschutzes. Es reichte eine regelmäßige Zeitungslektüre.

Unsinnig ist das auch heute. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen sich mit AfD-Leuten getroffen und sie beraten hat, wie sie eine förmliche Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst umgehen können. Deutlicher kann man nicht zeigen, wie beliebig die Urteile des Dienstes hinsichtlich der »freiheitlich-demokratischen« Qualität von Organisationen und ihren »Bestrebungen« sind. Die Landesämter von Bremen und Niedersachsen führen die AfD-Jugend als »Beobachtungsobjekt«. Sachsen will die AfD weiterhin nicht beobachten. Das Hamburger Landesamt erklärt, dass die AfD selbst zwar nicht beobachtet werde, dass es aber Verbindungen zwischen Gruppen der Partei und den rechten Mittwochsversammlungen unter dem Motto »Merkel muss weg« festgestellt habe - um dann darauf hinzuweisen, dass anlässlich dieser Versammlungen mit »Mobilisierungen und Veranstaltungen aus der linksextremistischen … Szene gerechnet werden« müsse. Da hat der Dienst schon immer genau hingesehen.

Zur Tragödie wird das Ganze schließlich vor dem Hintergrund der jüngeren Geschichte des Inlandsgeheimdienstes. Über Jahre hinweg haben Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in den Landesparlamenten versucht, die Rolle des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute im Umkreis des Nationalsozialistischen Untergrunds aufzuklären. Sie scheiterten an schlichten Blockaden der Ämter, an Aktenvernichtungsorgien, an Lügen. Wollen wir also ernsthaft diesem Dienst den Auftrag geben, darüber zu entscheiden, was demokratisch zulässig und was verfassungsfeindlich ist? Einem Dienst, der regelmäßig antifaschistische Gruppen und Teile der Linkspartei überwacht?

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