Musterverfahren gegen Volkswagen
Milliardenklagen von Aktionären: Droht VW die nächste große Rechnung im Abgasskandal?
»Dieselgate« lässt Volkswagen noch immer nicht los. Allein in Nordamerika haben Vergleiche den Autoriesen mehr als 25 Milliarden Euro gekostet - und jetzt steht in Deutschland ein Showdown im Mammut-Rechtsstreit mit Anlegern bevor. Die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig beginnt an diesem Montag. Aktionäre fordern im Musterverfahren, in dem die Sparkassentochter Deka als Klägerin auftritt, Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste. Die Frage ist: Hat VW die Märkte zu spät informiert?
In dem Rechtsstreit geht es aber immer auch um die wohl spannendste Frage zum Abgasskandal: Wer wusste wann was im VW-Konzern? Dabei geht es laut Klägeranwalt An-dreas Tilp weniger darum, ob der frühere Konzernlenker Martin Winterkorn Bescheid wusste. Auch wenn Manager der Ebene darunter Mitwisser waren, werde dies dem Konzern zugerechnet.
In der Ende Februar eingereichten Erwiderung im Musterverfahren erklärte VW, es habe aus der Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gegeben, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen. Vier Tage später verschickte VW die erste »Ad-hoc«-Mitteilung und gab bekannt, rund 6,5 Milliarden Euro für die Bewältigung zur Seite zu legen. Der heutige Aufsichtsratschef und frühere Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch ging dagegen bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals in den USA von Risiken von höchstens 150 Millionen Euro aus.
In dem Braunschweiger Verfahren soll jetzt geklärt werden, ob VW seinen Pflichten gegenüber Investoren nachgekommen ist. Und dem Vernehmen nach ist Pötsch auch bereit, hier auszusagen.
Tilp betont, spätestens im Juni 2008 hätte Volkswagen zum Thema Diesel-Abgasreinigung und geltenden US-Stickoxidnormen sinngemäß veröffentlichen müssen: »Wir haben es nicht geschafft.« Danach habe VW betrogen - und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien zu teuer gekauft.
Die Richter müssen beurteilen, ob VW die eigenen Investoren rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Unmittelbar nach Aufdeckung des Skandals durch die US-Behörden Ende September 2015 brach nämlich der Kurs der VW-Aktie ein - zeitweise um fast die Hälfte. Anleger erlitten heftige Verluste.
Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend (»ad hoc«) veröffentlicht werden. Das habe Volkswagen versäumt, ist Klägeranwalt Tilp sicher. In der VW-Klageerwiderung heißt es allerdings, die Ad-hoc-Pflicht setze »ein erhebliches Kursbeeinflussungspotenzial der betreffenden Information voraus«. Eine solche Kursrelevanz sah bei dem Autobauer demnach niemand.
Der Konzern stützt sich auf eine Risikoprüfung, die er im August 2015 von der US-Wirtschaftskanzlei Kirkland & Ellis erhielt. Darin heißt es zwar, der Konzern werde wohl nicht ohne Strafen davonkommen. Aber: das höchste bis dahin verhängte Bußgeld gegen einen Autobauer in den USA habe Hyundai 100 Millionen Dollar gekostet. Damit gaben die Juristen weitgehend Entwarnung: »Das Luftreinhaltegesetz führt zwar sehr hohe Maximalstrafen auf, aber diese haben keine direkte Relevanz für Fälle, die eine wesentliche Anzahl an Fahrzeugen betreffen.« VW erwartete nach eigenen Angaben im Rahmen der bisherigen Behördenpraxis - eine Größenordnung, die bei Erlösen von mehr als 200 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2014 und bestehender Rückstellungen in zweistelliger Milliardenhöhe keine Relevanz für den Kapitalmarkt hätte.
Ohnehin hätte der Vorstand nach VW-Ansicht den sogenannten Weg der Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Pflicht wählen können - der schwebenden Behördengespräche wegen. Auch dies weist Tilp zurück - VW habe eine staatliche Untersuchung in den USA durch »permanentes Leugnen und Verschleiern des wahren Sachverhalts« torpediert, heißt es in einem entsprechenden Schriftsatz. Mit Verhandeln habe das nichts zu tun.
Sollte Klägeranwalt Tilp sich vor Gericht durchsetzen, könnte dies VW viel Geld kosten. In 1645 Schadenersatzklagen werden Forderungen von knapp vier Milliarden Euro geltend gemacht. Insgesamt liegen Klagen über fast neun Milliarden Euro vor. Wie immer es ausgeht - »es geht zum Bundesgerichtshof, egal wer gewinnt oder verliert«, meint Tilp. dpa/nd
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