Großbritannien wegen Ausspähens verurteilt

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht Rechte auf Privatleben sowie Meinungsfreiheit verletzt

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Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Großbritannien wegen des massenhaften Ausspähens von Kommunikationsdaten verurteilt. Zwar hätten Staaten beispielsweise wegen des Terrorismus einen breiten Ermessensspielraum und dürften Kommunikation durchaus in großem Maßstab überwachen, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Im vorliegenden Fall habe in Großbritannien aber unter anderem eine unabhängige Aufsicht gefehlt, die die Auswahl zum Beispiel der Suchkriterien zu prüfen gehabt hätte.

Der EGMR sah deswegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieften Rechte auf Privatleben sowie auf Meinungsfreiheit verletzt. Letzterer Punkt ergab sich zum Beispiel daraus, dass es keine ausreichenden Vorkehrungen zum Schutz vertraulichen journalistischen Materials gegeben habe. Geklagt hatten Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft.

In dem Fall ging es dem EGMR zufolge um auf verschiedenen Kommunikationskanälen wie Telefon und Internet übermittelte Daten. Das entsprechende britische Gesetz aus dem Jahr 2000 ist inzwischen ersetzt worden, so dass sich das EGMR-Urteil auf die Vergangenheit bezieht. Gleichwohl gelten seine Grundsätze aber weiter und sind damit auch für Überwachungen in den übrigen Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, darunter Deutschland, relevant. epd/nd

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