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VS-Mitarbeiter lobt Identitäre
Im sächsichen Verfassungsschutz arbeitet ein AfDler. Er ist wohl Sicherheitsüberprüfer mit höchster Sicherheitsstufe und Zugang zu Verschlusssachen
Berlin. Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ist seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt. Hendrik S. ist Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort als Leiter des Fachausschusses 5 zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz. Im Interview mit dem ARD-Magazin »Panorama« (NDR) bestätigte er diesen Sachverhalt - und attestierte der völkisch-nationalitischen »Identitären Bewegung« (IB) unter anderem »intelligente Aktionsformen«.
In dem Interview betont S., dass er kein Problem darin sehe, seine Arbeit als Verfassungsschützer mit seinem Engagement bei der AfD zu vereinbaren: »Unabhängig von dem, was man macht, kann man sich politisch organisieren und engagieren«, sagt er. »Ich als Verfassungsschützer, das ist vielleicht noch etwas Sensibleres, aber ich kann sehr wohl auch durch mein Dasein Hinweise geben oder schon mal sagen: So geht es nicht. Hier müssen wir besser aufpassen.«
Mit seiner Expertise als Verfassungsschützer wollte S. im Jahr 2014 ganz offen punkten, als er sich in der AfD um einen Listenplatz bei der sächsischen Landtagswahl bewarb. Beim Nominierungsparteitag in Weinböhla machte er keinen Hehl aus seiner Tätigkeit beim Verfassungsschutz, ganz im Gegenteil: Er erstelle »mit dem Schwerpunkt Extremismus« entsprechende Analysen, betonte er in seiner Vorstellungsrede. »Ich bin Sicherheitsüberprüfter der höchsten Sicherheitsstufe SÜ3 und habe Umgang mit Verschlusssachen mit Einstufungsgrad 'geheim'«, so S.
Beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen ist der Fall bereits seit 2015 bekannt. Die Tageszeitung »taz« hatte damals darüber berichtet. Personelle Konsequenzen wurden offenbar bislang nicht gezogen. Zu den aktuellen Recherchen wollte man sich nicht äußern: »Zu konkreten Personalien äußern wir uns grundsätzlich nicht«, heißt es schriftlich. Generell gelte, »dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer nichtextremistischen Partei beamtenrechtlich als solche kein Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind.«
Kerstin Köditz, für die sächsische Linksfraktion Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission und somit zuständig für die Untersuchung des Verfassungsschutzes, hatte schon vor drei Jahren den Präsidenten des LfV Sachsen, Gordian Meyer-Plath, um ein Gespräch in dieser Angelegenheit ersucht. »Dieses lehnte Herr Meyer-Plath mit der bemerkenswerten Begründung ab, er werde solche Fälle nicht 'mit Außenstehenden erörtern'.« Stephan J. Kramer, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, will den Fall S. auf »Panorama«-Anfrage nicht konkret kommentieren. Er rät allerdings allgemein dazu, angesichts der aktuellen politischen Diskussion um den Verfassungsschutz und mutmaßliche Informationsweitergabe überhaupt gar keine Vermutungssituationen aufkommen zu lassen und klar zu trennen.
Ganz unabhängig von der Parteizugehörigkeit wäre ein solcher Mitarbeiter wie S. für ihn ein »Sicherheitsrisiko«, wenn er so offen mit seiner Tätigkeit beim Geheimdienst hausieren gehe: »Er macht sich nicht nur erpressbar, sondern auch zum möglichen Ziel von Angriffen anderer Nachrichtendienste im Bereich der Spionage. Das heißt, er geht damit schon in den Bereich hinein, wo er nicht nur sich selbst, sondern auch die eigene Behörde gefährdet. Völlig indiskutabel«, sagte Kramer gegenüber »Panorama«.
Mit dem Listenplatz hat es für S. 2014 nicht geklappt. Er engagierte sich fortan weiter als Vizevorsitzender des Kreisverbands Mittelsachsen, den er 2013 mitbegründet hatte, schrieb unter anderem am Wahlprogramm der sächsischen AfD mit und ging zuletzt bei dem so genannten »Trauermarsch« der AfD am 1. September in Chemnitz auf die Straße.
Rechtsradikale will S. dort nur vereinzelt entdeckt haben, auch den mehrfach verurteilten Pegida-Chef Lutz Bachmann habe er nur später im Fernsehen gesehen. »Live leider nicht«, sagte S. den »Panorama«-Reportern. »Wenn man schon mal die Chance hat, würde ich ihm ja auch mal Guten Tag sagen.« An Pegida habe er nichts auszusetzen, das seien ja einfach nur friedliche Demonstrationen in Dresden.
Auch an der »Identitären Bewegung« hat S. nichts auszusetzen - und steht da konträr zu seiner Behörde, die die Organisation sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen als »rechtsextrem« einstuft. Die IB betreibe lediglich »intelligente Aktionsformen«, so S. gegenüber »Panorama«. »Die ketten sich an keine Schienen, an keine Baufahrzeuge, an nichts. Die hängen Plakate auf, da steht nichts Verbotenes drauf, soweit ich das feststellen kann.«
Stephan J. Kramer betrachtet es als »bedenklichen Vorgang, wenn ein Mitarbeiter eines Verfassungsschutzes ein Beobachtungsobjekt wie die IB quasi öffentlich von der Eigenschaft als Beobachtungsobjekt freisprechen will.«
Kerstin Köditz betont, dass S. als Beamter einer besonderen Treuepflicht unterliege. »Dazu gehört natürlich auch, dass Entscheidungen seines Dienstherrn nicht öffentlich in Zweifel gezogen werden dürfen. Ich sehe bei diesem Fall damit den berühmten Tropfen, der das Fass zu überlaufen bringt. Immerhin hatte er sich bereits vorher öffentlich als Verfassungsschutzmitarbeiter geoutet, obwohl ihm dies in seiner Stellung untersagt wäre. Ich erwarte ganz einfach, dass in einem rechtlich einwandfreien Verfahren Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.« Der Landesvorstand der AfD Sachsen war zu keiner Stellungnahme bereit. Agenturen/nd
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