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Wegen Feldweg-Verbot: Neonazi-Konzert weicht aus
Stadt Magdala untersagt Neonazis einen Feldweg als Zufahrt zu Rechtsrock-Konzert zu nutzen, nachdem andere Auflagen für nichtig erklärt wurden
Erfurt. Neue Wendung im Streit um das in Magdala geplante Neonazi-Konzert in Magdala bei Jena. Nachdem das Thüringer Oberverwaltungsgericht in der Nacht alle Auflagen der Stadt abgelehnt hatte und es so aussah als könne das Konzert ohne Einschränkungen stattfinden, wird es nun von einem Feldwegverbot gestoppt.
Die Stadt habe per Einstweiliger Verfügung ein Nutzungsverbot für den als Zufahrt zum Konzertgelände genutzten Feldweg erwirkt, teilte die Landespolizeidirektion in Erfurt dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mit.
Der Beschluss des Amtsgerichtes Weimar sei dem Veranstalter am Nachmittag zugestellt worden. Es gebe keine Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen, sagte ein Sprecher der Polizei. Die Veranstalter müssten nun alle Personen vom Gelände entfernen, es dürfe erst am Montag wieder betreten werden.
Der Veranstalter habe angekündigt, das Rechtsrockkonzert in das etwa 20 Kilometer entfernte Apolda zu verlegen. Der Marktplatz der 22.000-Einwohner-Stadt war zuvor bereits als Versammlungsort angemeldet worden.
Kurz zuvor hatte es noch anders ausgesehen. In der Nacht zu Freitag lehnte das Thüringer Oberverwaltungsgericht fast alle von den Behörden genannten Auflagen ab. Demnach dürfen auch umstrittene Musikgruppen auftreten und alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Die Richter begründeten ihre Ablehnung der Auflagen vor allem damit, dass in der Kürze der Zeit keine genaue Prüfung der konkreten Gefahren mehr möglich sei. Hierfür machte das Gericht vor allem das kurzfristige Handeln der Behörden verantwortlich. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden, nun reagierte die Stadt offenbar mit dem Feldwegverbot.
Das Konzert am Freitag und Samstag soll der rechten Szene als Ersatz für ein Neonazi-Konzert im thüringischen Mattstedt dienen. Es war wegen unklarer Eigentumsverhältnisse des Veranstaltungsgeländes von den Behörden verhindert worden. Im Fall von Magdala waren die Veranstalter nun gegen etwa ein Dutzend Auflagen der Versammlungsbehörde vorgegangen. Das Verwaltungsgericht billigte lediglich die zeitliche Begrenzung des Konzerts an beiden Tagen auf 22.30 Uhr. Das sei im Interesse der Anwohner geboten. Mehrere Initiativen haben für Freitag zu Protestaktionen aufgerufen. Agenturen/nd
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