Hambi-Großdemo verboten

Klimaaktivisten wollen sich notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 5 Min.

Um 20:56 Uhr am Donnerstagabend verschickte die Aachener Polizei eine Mitteilung mit dem wenig aussagekräftigen Titel: »Versammlung nicht bestätigt«. Um so aussagekräftiger dann aber der Inhalt der Mitteilung. Er »bedaure« die Großdemonstration verbieten zu müssen, teilt Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach mit. Die »örtlichen Sicherheitsbehörden« hätten »große Bedenken hinsichtlich einer gefahrlosen An- und Abreise an den umliegenden Bahnhöfen«. Hauptgrund für das Verbot, kein privater Grundstückseigentümer hätte eine Fläche für den Protest in der Nähe des Waldes zur Verfügung stellen wollen. Eine »erforderliche Sicherheitskonzeption« habe so nicht erstellt werden können.

Dass es keine Fläche für die Demonstration gibt, dürfte auch an RWE liegen. Schon am Mittwoch hatte das Demo-Bündnis kritisiert, das RWE keine der um den Hambacher Forst liegenden Ackerflächen zur Verfügung stellt. Diese seien von der Polizei auch als geeignet für die Demonstration eingestuft worden. Die Demo-Organisatoren kritisieren in dem Zusammenhang besonders RWE-Chef Rolf Martin Schmitz, der in mehreren Interviews sagte, dass er friedlichen Protest gutheiße. Das neben RWE auch kein anderer Eigentümer einer Wiese dazu bereit war, eine Fläche für die Kundgebung bereitzustellen, erklären Kohlegegner damit, dass RWE diese einschüchtere, ihnen Nachteile entstünden, etwa wenn sie ihre Grundstücke an den Stromkonzern verkaufen müssen, weil sie auch auf dem zukünftigen Areal des Tagebaus stehen.

Das Demo-Bündnis »Wald retten-Kohle stoppen!« hatte ursprünglich die Fläche der stillgelegten Autobahn 4 angemeldet, die sich zwischen dem Hambacher Forst und dem Braunkohletagebau befindet. Privateigentum von RWE. Teilweise als Werksgelände eingestuft. Noch am Donnerstagabend kündigte das Bündnis Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Aachen und dem Bundesverfassungsgericht an. Das Verbot sei »willkürlich«, attackiere das Versammlungsrecht und sei »grob fahrlässig«. Das Bündnis geht »fest davon aus, dass wir am 6. Oktober am Hambacher Wald bei Buir demonstrieren!«

Dass am Samstag um den Hambacher Forst demonstriert wird, ist trotz des Verbotes relativ sicher. Über 100 Busse aus ganz Deutschland haben sich angekündigt und in den sozialen Netzwerken macht sich eine »Jetzt erst recht« Stimmung breit. Viele Menschen kündigen an, im Zweifel spontan spazieren zu wollen. Auch dass das polizeiliche Verbot kippt, ist wahrscheinlich. Als erstes wird sich am Freitag wohl das Verwaltungsgericht Aachen mit dem Verfahren beschäftigen. Die Aachener Richter waren in der Vergangenheit oft Entscheidungen der Polizei gefolgt, etwa wenn es um die Einstufung des Hambacher Forstes als »gefährlichen Ort« ging, oder um das Verbot eines Waldspaziergangs, des Naturführers Michael Zobel. Damals konnte allerdings eine Kundgebung ohne Demonstrationszug stattfinden. Und am vergangenen Sonntag hatte die Polizei keine Bedenken bei einem Waldspaziergang, der mit weit über 10.000 Teilnehmern sogar durch den Hambacher Forst zog. Schon die Aachener Richter könnten also eine Kundgebung in der Nähe des Waldes für zulässig erklären.

Wenn in Aachen allerdings gegen die Kundgebung entschieden wird, müsste danach das Oberverwaltungsgericht Münster ran. Die Richter in Münster sind traditionell versammlungsfreundlich und sehr darauf bedacht, dass Demonstrationen ermöglicht werden. Die Münsteraner Richter sind allerdings oft auf Kompromisslösungen ausgerichtet, etwa eine andere Örtlichkeit. Allerdings mangelt es im Umfeld des Tagebaus an größeren Flächen im öffentlichen Besitz. Der benachbarte Kerpener Stadtteil Buir hat knapp 4000 Einwohner. Einen großen Platz gibt es hier nicht. Die nächste Stadt mit größeren Plätzen wäre Düren, allerdings ist die Stadt 10 Kilometer vom Hambacher Forst entfernt und verschiedene Gerichtsurteile in der Vergangenheit sagten ausdrücklich, das Protest in der Nähe des Protestgrunds ermöglicht werden muss. Damit eine räumliche Distanz notwendig wird, muss es wirklich massive Sicherheitsbedenken geben, wie etwa bei Staatsgipfeln, bei denen zahlreiche gefährdete Personen anwesend sind. Der Großprotest am Hambacher Wald dürfte allerdings nicht in diese Kategorie fallen.

Die Gerichte werden im Zweifel eine andere, zunehmend wichtigere Frage entscheiden müssen. Ist Protest auf Privatbesitz zulässig. Die meisten Äcker um den Tagebau gehören RWE. Eines der Gerichte könnte den Energiekonzern dazu verpflichten, sie dem Demo-Bündnis zur Verfügung zu stellen. Auf Twitter erklärt der Anwalt und LINKEN-Vorstandsmitglied in NRW, Jasper Prigge, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts »noch nicht konturiert« sei, die Tendenz aber dahin gehe, Protest auch auf privaten Flächen zuzulassen. Eine ähnliche Konstellation gab es 2015 in Passau, dort sollte es einen Flashmob auf einem Platz geben, der sich in Privatbesitz befindet geben. Ein Verbot des Flashmobs hob das Bundesverfassungsgericht auf. Der Platz sei ein öffentlicher Ort, eine Demonstration dort zulässig, entschied das Gericht. Ähnlich könnte es mit den Äckern und Wiesen rund um den Hambacher Forst sein. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte im Zweifelsfall erst am Samstagvormittag erfolgen.

Im wenig wahrscheinlichen Fall, dass das Verbot bestehen bleibt, könnte dies einen riesigen Polizeieinsatz auslösen. Zwar führen nur wenige Straßen zu dem Wald, doch durch Felder und Wiesen kamen auch in den vergangenen Wochen immer wieder Aktivisten in den Hambacher Forst. Um das zu verhindern, müsste die Polizei ein sehr großflächiges Sperrgebiet erklären und massiv an Autobahnabfahrten, Landstraßen und Bahnhöfen kontrollieren. Ein Einsatz der zwar zu den Großeinsätzen, die es am Hambacher Forst gab, passen würde, der allerdings auch dazu führen könnte, dass sich noch mehr Menschen für den Protest gegen die drohende Rodung des Waldes interessieren.

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