Mogelpackung #GutePflege

Statt für wirklich gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sich einzusetzen, soll sich der neue Personalschlüssel der Pflege an unterbesetzten Kliniken orientieren

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit Jahren gibt es in der Pflege einen enormer Kostendruck, Unterbesetzung und schlechte Arbeitsbedingungen. Doch Gesundheitsminister Jens Spahn und mit ihm die Bunderegierung haben das Thema für sich entdeckt. Konkrete neue Gesetzesänderungen sollen mehr Personal durch bessere Personalschlüssel und weniger Kostendruck für die Kliniken bringen.

Doch eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise des Pflegewissenschaftlers Michael Simon von der Universität Hannover kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Der Wissenschaftler bilanziert in seiner Studie, dass die derzeit geplanten Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn die große Personallücke nicht schließen können. Statt für bedarfsgerechte Personalquoten zu sorgen, strebe der Gesundheitsministerium lediglich an, »patientengefährdende Pflege« zu verhindern.

Interessanterweise wirbt der Gesundheitsminister Jens Spahn allerdings nicht mit Minimalpflege, sondern ausrechnet mit dem Hasthtag #GutePflege. Die Inhalte der Untergrenzen-verordnung stünden »in deutlichen Widerspruch zu den Ankündigungen der Regierungskoalition und auch zu den öffentlichen Darstellungen des BMG sowie den Aussagen des Gesundheitsministers Jens Spahn«, kritisiert Simon in seiner Analyse der derzeit geplanten Pflegereformen.

Konkret will Jens Spahn zwei Gesetze auf den Weg bringen. Zum einen die »Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung«, die ab Januar 2019 eine Minimalbesetzung in bestimmten Klinikbereichen festschreiben soll. Dazu ein Pflegepersonalstärkungsgesetz, das die Finanzierung der Pfleger*innenarbeitsplätze neu gestalten soll.

Die geplante Gesetzesänderung zu den Untergrenzen sieht derzeit vor, dass das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung auf das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel aufstockt. Die dann erreichte Marke darf danach von keiner Klinik mehr unterschritten werden. Es werd sich also am unteren Minimum orientiert, anstelle wirklich gute Versorgung anzustreben, so Simon.

Ein weiterer erheblicher Knackpunkt des geplanten Vorhabens: Die Minimalbesetzung gilt zunächst nur für einige wenige Bereiche im Krankenhaus, insgesamt vier: Die Intensivmedizin, der Geriatrie, der Unfallchirurgie und der Kardiologie- Simon merkt zu diesen Bereichen an, dass diese einfach von dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgelegt worden seien - unabhängig von dem tatsächlichen Pflegebedarf. Stattdessen habe man sich daran orientiert, wo besonders oft Komplikationen auftreten. Andere Stationen sollen zwar folgen, doch die bisherigen Gespräche der zuständigen Verbände dazu verliefen nach Streitigkeiten im Sande.

Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche sieht in dieser Regelung von Teilbereichen sogar eine Gefahr für die Qualität der Pflege, »wenn nun Personal aus Stationen ohne definierte Untergrenzen abgezogen wird«. In anderen Bereichen ohne Untergrenze könnte sich die Personallage demnach sogar verschlechtern. Sie fordert deswegen »eine vernünftige, wissenschaftlich-fundierte Personalbemessung für alle Pflegebereiche, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert.«

Der Finanzierungspunkt enthält nach Ansicht Simons dagegen zumindest »positive Ansätze«. Denn die Personalkosten für die Pflege sollen demnach nicht mehr weiter in den pauschalen Kostenberechnung pro behandelten Fall an die Kliniken gehen. Stattdessen soll ein »Pflegebudget« eingeführt werden. Darin sollen anfallende Kosten für das Pflegepersonal krankenhausindividuell berechnet werden können. Zudem sollen steigende Ausgaben für Personal – beispielsweise durch bessere Ergebnisse aus Tarifverträgen – künftig durch die Kassen voll refinanziert werden. Bislang ist das noch nicht der Fall. Das könnte den derzeit erheblichen finanziellen Druck der Kliniken bei der Personalbemessung etwas abschwächen.

Allerdings geht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Es nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben, so Simon. Statt dessen beziehe es sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden. »Ein solches System kann somit bestenfalls nur die bestehende Personalbesetzung reproduzieren. Und das heißt im Fall des Pflegedienstes, die bestehende Unterbesetzung festzuschreiben«, warnt der Wissenschaftler, der am kommenden Mittwoch bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu den Gesetzentwürfen Stellung nehmen wird.

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