Nach den Konservativen, die das Thema RAF wiederentdeckt hatten, werfe nun auch die Linkspartei »die Zeitmaschine« an, mokierte sich der Bündnisgrüne Wolfgang Wieland. Das war noch das Netteste, was die Antragsteller von der vereinigten Ablehnungsfront zu hören bekamen.
In der Tat, seit dem Verbot der bundesdeutschen KPD im Jahr 1956 ist viel Zeit vergangen. Gerade deshalb müsse man sich auch endlich diesem Kalten-Krieg-Kapitel stellen, meinte Jan Korte, der am Donnerstagabend namens der Linksfraktion deren Antrag zur Wiedergutmachung begangenen Unrechts begründete. Zwischen 1951 und 1968 gab es in der Bundesrepublik Deutschland staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen 200 000 Personen, die angeblich zu weit links standen. 10 000 Verurteilungen zu mehrmonatigen oder mehrjährigen Haftstrafen folgten, Allein nach dem KPD-Verbot wurden rund 500 Kommunisten und Sympathisanten verurteilt. Nach der Haft folgten entwürdigende Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten vom Berufsverbot bis hin zum Entzug des Führerscheines. Es sei, so argumentierte Korte, »die beste Prävention von erneuter Verfolgung aufgrund politischer Einstellungen und Betätigungen«, wenn man das begangene Unrecht als solches kennzeichnet und aufhebt. Doch mit dieser Überlegung stand er - abgesehen von der Wortmeldung des einstigen Linksfraktionskollegen Gert Winkelmeier - allein im Plenum. CDU-Mann Günter Baumann erkannte blitzgescheit »den Versuch, diejenigen, die erst einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat beseitigen und einen Unrechtsstaat nach DDR-Vorbild etablieren wollten, von Kollaborateuren zu Opfern zu stilisieren«. Als Fazit seiner Ablehnungsrede bot er folgendes an: »Wenn die Fraktion Die Linke nach Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte in der Demokratie ankommen will, dann sollte sie nicht solche Anträge stellen.« Übrigens ankommen: Auch der Grüne Wieland machte sich darum Sorgen. Mag sein, dass die Linken nach dem Bremer Wahlerfolg »geografisch im Westen angekommen« sind, »mental« sei die Partei jedoch »noch weit entfernt von der Gegenwart«. Die SPD, so Maik Reichel, »sperre sich nicht, wenn es darum gehe, Unrecht als solches aufzuzeigen«, doch dazu »bedarf es mehr als eines oberflächlich gestellten und wenig detailreichen Antrags«. Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler betonte, dass das Urteil gegen die KPD »legal ... zustande gekommen ist. Von juristischer Willkür kann daher keine Rede sein.«
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